Delmenhorst (ots) - Ebenfalls auf der A1 in Richtung Osnabrück ereignete sich gegen 11:02 Uhr ein Verkehrsunfall mit drei beteiligten Pkw. Zunächst blieb der Pkw eines 38-jährigen Fahrers aus Mölln (Schleswig-Holstein) auf dem Überholfahrstreifen liegen, nachdem dieser über einen Gegenstand auf der Fahrbahn gefahren war und ein Reifen platzte. Der Fahrer hatte keine Möglichkeit sein Fahrzeug abzusichern, da sich von hinten bereits ein 35-jähriger Pkw-Fahrer aus Hamburg näherte, der ein Auffahren auf das Pannenfahrzeug durch eine Vollbremsung und ein Ausweichmanöver gerade noch vermeiden konnte. Ein dahinter fahrender 55-jähriger Pkw-Fahrer aus Kakensdorf (Nds.) erkannte dies zu spät und fuhr auf den Pkw des 35-Jährigen auf. Durch die Wucht des Aufpralls überschlug sich der Pkw des Kakendorfers und blieb auf dem Dach auf dem Seitenstreifen liegen. Mit Unterstützung eines sofort anhaltenden Lkw-Fahrers konnte das Pannenfahrzeug vom Überholfahrstreifen auf den Seitenstreifen geschoben werden, so dass der Verkehr über den Überholfahrstreifen weiterlaufen konnte. Dennoch staute sich der Verkehr zeitweise auf bis auf 11 Kilometer. Um Folgeunfälle zu verhindern sicherte ein Streifenwagen der Autobahnpolizei Ahlhorn den Stau nach hinten ab. Ca. eine Stunde nach dem Unfall konnte die Fahrbahn wieder vollständig freigegeben werden. Bei dem Unfall wurde die Beifahrerin des auffahrenden Pkw leicht verletzt, der Fahrer des Pannenfahrzeugs stand unter Schock. An den Fahrzeugen entstand ein Sachschaden von insgesamt ca. 28.500 Euro.
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Ein aufmerksamer Verkehrsteilnehmer meldete am Mittwoch, den 23.03.2016, gegen 09:40 Uhr einen Sattelzug, der auf der A1 in Richtung Osnabrück mit auffälliger Fahrweise in Schlangenlinien unterwegs sei und es bereits zu Beinahezusammenstößen gekommen sein soll. Eingesetzte Beamte der Autobahnpolizei Ahlhorn stellten den Sattelzug letztlich zwischen den Anschlussstellen Groß Ippener und Wildeshausen-Nord, in der Gemeinde Harpstedt im Landkreis Oldenburg, auf dem Seitenstreifen stehend fest. Der Fahrer hatte offensichtlich dort kurz zuvor die Außenschutzplanke touchiert. Im Rahmen der Sachverhaltsaufnahme stellte sich heraus, dass der 63jährige, niederländische Fahrer des Sattelzugs unter erheblichem Einfluss von Alkohol stand. Ein vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest ergab eine Wert von 1,77 Promille. Vor diesem Hintergrund ordnete ein Richter des Amtsgerichts Oldenburg sowohl die Entnahme einer Blutprobe, als auch die Beschlagnahme des Führerscheins des Fahrers und die Erhebung einer Sicherheitsleistung für die Kosten des Verfahrens an. Der Fahrer wird wohl so schnell keine Kraftfahrzeuge mehr in Deutschland führen dürfen und muss sich auf ein Strafverfahren wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr einstellen.
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Quelle: news aktuell / dpa