BPOLI BHL: 15-Jähriger mit Springmesser unterwegs

29.03.2016 – 09:15

BPOLI BHL: 15-Jähriger mit Springmesser unterwegs
sichergestelltes Springmesser

Pirna / Schöna (ots) - Am Mittwoch (19. März 2016) kontrollierten die Beamten der Bundespolizeiinspektion Berggießhübel im Bereich Schöna einen 15-Jährigen Deutschen.

Dieser gab an, dass er kurz zuvor in der Tschechischen Republik war, machte aber auf Befragung der Beamten nur widersprüchliche Angaben über den Grund seiner Reise ins benachbarte Ausland.

In seinem Rucksack fanden die Beamten aber schnell eine Erklärung für sein Verhalten. In diesem führte er ein Springmesser, sowie hochprozentige Alkoholika und Zigaretten bei sich, welche er kurz zuvor erworben hatte.

Die Beamten informierten umgehend die Erziehungsberechtigten des Jugendlichen über den Sachverhalt, welche diesen kurz darauf bei der Bundespolizei abholten.

Nach dem deutschen Waffengesetz ist der Umgang mit Waffen nur Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Zudem sind Springmesser, deren Klinge über 8,5 cm lang ist und seitlich aus dem Griff herausspringt, grundsätzlich verboten.

Auch die Abgabe von Tabakwaren an Kinder und Jugendliche ist nach dem Jugendschutzgesetz verboten. Auch der Konsum von Tabakwaren darf unter 18-Jährigen nicht gestattet werden.

Rückfragen bitte an:
 
Bundespolizeiinspektion Berggießhübel
Martin Ebermann
Telefon: 03 50 23 - 676 506
E-Mail: bpoli.berggiesshuebel.oea@polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de

Quelle: news aktuell / dpa