POL-KN: Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Konstanz und des Polizeipräsidiums Konstanz Mutmaßlicher Bankräuber festgenommen

29.03.2016 – 16:21

Singen / Gailingen (ots) - Der Aufmerksamkeit von Angestellten eines Lebensmittelmarkts ist es zu verdanken, dass Beamte des Polizeireviers Singen am vergangenen Donnerstagabend, gegen 19.00 Uhr, den mutmaßlichen Täter zweier Raubüberfälle auf Geldinstitute in Singen und in Villingen-Schwenningen in Gailingen/Landkreis Konstanz vorläufig festnehmen konnten.

Wie wir bereits berichteten, hatte der Tatverdächtige am 18. März gegen 12.00 Uhr die Filiale eines Geldinstituts in der August-Ruf-Straße in Singen betreten und von einer Angestellten unter Vorlage einer schriftlichen Drohung die Herausgabe von Bargeld erzwingen wollen. Als sich die Frau weigerte, dem Unbekannten Geld auszuhändigen, verließ dieser ohne Beute die Bankfiliale und entfernte sich zu Fuß Richtung Bahnhof. Kurz nach 14.00 Uhr betrat der Mann ein Geldinstitut in der Harzerstraße in Schwenningen, legte dort ebenfalls sein Blatt mit der Forderung nach Geld und der Androhung von Waffengewalt vor und erbeutete nun mehrere tausend Euro Bargeld.

Im Rahmen der Öffentlichkeitsfahndung mit den von den Überwachungskameras gefertigten Bilder des Tatverdächtigen ergaben sich schon bald erste Hinweise von der Schweizer Polizei, die gegen den 57-Jährigen schon einmal wegen einer räuberischen Erpressung ermittelt und diesen erkennungsdienstlich behandelt hatte. Darüber hinaus hatten Angestellte eines Einkaufmarkts in Gailingen mitgeteilt, dass der in den Medien gesuchte Bankräuber regelmäßig bei ihnen einkauft. Als der 57-Jährige am vergangenen Donnerstagabend erneut dort einkaufte, informierte eine Angestellte sofort die Polizei, die den Gesuchten kurze Zeit später dingfest machen konnte. Wie der in der Schweiz lebende Deutsche in seiner Vernehmung angab, hatten ihn finanzielle Schwierigkeiten zu den Taten veranlasst. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Konstanz ist der 57-Jährige zwischenzeitlich dem Haftrichter vorgeführt worden, der gegen den Tatverdächtigen die Untersuchungshaft anordnete.

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Quelle: news aktuell / dpa