Ulm (ots) - Die 74-Jährige trug keinen Helm, als sie gegen 10.15 Uhr durch die Erlenbachstraße fuhr. Dabei benutzte sie verbotener Weise mit ihrem Fahrrad den Gehweg. Sie übersah ein Verkehrszeichen und rammte den Pfosten. Deshalb wurde die Frau so schwer verletzt, dass sie ins Krankenhaus musste.
Hinweis der Polizei: Radler gehören auf die Fahrbahn und nicht auf den Gehweg. Ausnahmen gelten nur für Kinder. Gehwege sind für die Benutzung mit dem Fahrrad nicht ausgelegt.
Diese und viele weitere Tipps gibt die Polizei in Broschüren auf jeder Polizeidienststelle oder im Internet unter www.gib-acht-im-verkehr.de.
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Quelle: news aktuell / dpa