Ulm (ots) - Wegen ihres Fahrstils fiel die 38-Jährige kurz vor 3 Uhr in der Großeislinger Straße auf. Mehrmals geriet die Frau mit ihrem Ford zu weit nach rechts. Eine Polizeistreife stoppte den Wagen und kontrollierte die Fahrerin. Die Beamten stellten fest, dass die Frau stark betrunken war. Ein Alkoholtest bestätigte den Verdacht. Ein Arzt nahm der 38-Jährigen deshalb Blut ab. Außerdem behielten die Beamten den Führerschein der Frau ein. Die Ford-Fahrerin muss sich nun wegen Trunkenheit im Verkehr verantworten.
Der Grundsatz "Don't Drink an Drive" beschreibt, dass Alkohol und die Teilnahme am Straßenverkehr nicht zusammen passen. Alkoholbedingte Auswirkungen lassen sich nicht durch Erfahrung oder Fahrpraxis ausgleichen. Konsumierter Alkohol baut sich nur langsam ab. Es besteht daher die Gefahr, dass sich Fahrer mit Restalkohol ans Steuer setzen und damit andere gefährden. Neben Bußgeldern oder strafrechtlichen Folgen ist bei Alkoholunfällen auch der Versicherungsschutz in Gefahr.
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Quelle: news aktuell / dpa