POL-SZ: Pressebericht des Polizeikommissariats Peine vom 08. April 2016

08.04.2016 – 08:47

Peine (ots) - Wohnhauseinbruch

In der Zeit von Freitag, 25.03.2016, bis Donnerstag, 07.04.2016, 11:15 Uhr, hebelten ein oder mehrere bisher nicht bekannte Personen in Edemissen, Zum Osterberge, ein Fenster auf und durchsuchten sämtliche Räume im Gebäude. Unter Mitnahme von Werkzeug, einer Modelleisenbahn und geschliffenen Gläsern entfernten sich anschließend unerkannt. Die Schadenshöhe liegt bei ca. 500 Euro.

<p>Tageswohnungseinbruch

Am Donnerstag, in der Zeit von 18:45 Uhr bis 20:35 Uhr, wurde in Schwicheldt, in der Max-Eyth-Straße, ein Fenster an einem Einfamilienhaus aufgehebelt. Darüber stiegen der oder die Täter in das Haus ein und durchsuchten die Räumlichkeiten. Nachdem sie Bargeld und Schmuck an sich genommen hatten, verließen sie das Haus unerkannt. Die bisher bekannte Schadenshöhe liegt bei ca. 3.000,- Euro.

Scheibe eingeschlagen

In der Nacht zu Donnerstag wurde in Peine, auf der Duttenstedter Straße, die hintere Seitenscheibe eines dort abgestellten Pkw VW Passat eingeschlagen. Die Schadenshöhe liegt bei ca. 300 Euro.

Reifen zerstochen

In der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag, wurden in Peine, Burgstraße, in der Parkbucht gegenüber des Haupteinganges des Ratsgymnasiums, alle vier Reifen eines dort abgestellten Pkw VW Polo zerstochen. Die Schadenshöhe beträgt ca. 240 Euro.

Trunkenheit im Straßenverkehr

Am Donnerstag, gegen 13:45 Uhr, war in Wendeburg, Harvesser Kamp, ein 35-jähriger Mann mit seinem Lkw unterwegs, obwohl er unter dem Einfluss von alkoholischen Getränken stand. Ein von ihm durchgeführter Alkotest ergab einen Wert von 1,38 Promille. Ihm wurde eine Blutprobe entnommen und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Verkehrsunfallflucht

Am Donnerstag, in der Zeit von 16:00 Uhr bis 18:30 Uhr, wurde in Peine, auf der Rostocker Straße, ein dort abgestellter Pkw Ford von einem anderen Verkehrsteilnehmer, vermutlich im Vorbeifahren, beschädigt. An dem Fahrzeug entstand ein Schaden in Höhe von ca. 200 Euro. Der Verursacher entfernte sich von der Unfallstelle, ohne sich um die Begleichung des von ihm angerichteten Sachschadens zu kümmern.

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Quelle: news aktuell / dpa