Ulm (ots) - Der Vater ließ die Jugendliche am Sonntagvormittag auf einem öffentlichen Parkplatz Fahrversuche machen. Zeugen meldeten dies der Polizei. Neben der 16-Jährigen wird auch der Vater angezeigt. Denn auch das Zulassen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis ist strafbar. Die Polizei warnt: Fahren ohne Fahrerlaubnis ist kein Kavaliersdelikt sondern eine Straftat. Wer eine solche Fahrt unternimmt, , anordnet, ermöglicht oder zulässt, muss mit einer empfindlichen Strafe rechnen. Kommt es zu einem Verkehrsunfall stehen Regressansprüche im Raum, die schon manchen jungen Menschen auf viele Jahre finanziell ruiniert haben. Für Fahrstunden sind Fahrschulen und Verkehrsübungsplätze da.
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Quelle: news aktuell / dpa