Ulm (ots) - Die Besitzerin hatte es auf einem privaten Parkplatz abgestellt und die Handbremse nicht angezogen. Das Fahrzeug rollte rückwärts gegen ein anderes parkendes Auto. Der Schaden blieb mit einigen hundert Euro je Fahrzeug gering. Hinweis der Polizei: Kraftfahrzeuge müssen nach dem Parken grundsätzlich gegen Weiterrollen gesichert werden, um die Sicherheit des übrigen Verkehrs zu gewährleisten. Neben einem Verwarnungsgeld drohen negative Auswirkungen auf den Versicherungsschutz.
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Quelle: news aktuell / dpa