Frankfurt (ots) - (lö) Mit Artikel vom heutigen Donnerstag berichtet die BILD Zeitung unter der Überschrift "Polizei ermittelt gegen BILD-Reporter". Das Polizeipräsidium Frankfurt möchte hierzu die Aussagen der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main ergänzen, die sowohl für das Strafverfahren als auch für die darauf bezogene Pressearbeit, die Verfahrensleitung innehat.
Das Polizeipräsidium leitet standardmäßig und eigenverantwortlich immer dann ein Ermittlungsverfahren wegen Geheimnisverrats ein, wenn nicht autorisierte und als Verschlusssache eingestufte Informationen an Medienvertreter oder externe Personen bzw. Stellen weitergegeben werden. Diese Strafverfahren dienen ausschließlich dazu, zu ermitteln, wie diese nicht autorisierten Informationen nach außen gelangt sind.
Basierend auf einem Artikel der BILD Frankfurt aus dem Januar 2016 hat das Polizeipräsidium Frankfurt am Main wie in anderen Fällen ein Verfahren wegen Verdacht des Geheimnisverrats eingeleitet. Die in dem BILD-Artikel implizierte Weisung des Hessischen Innenministers hat es nicht gegeben und wird zurückgewiesen. Zur Ermittlung wurden Zeugenfragebögen an Mitarbeiter versendet, um den Sachverhalt aufzuklären. Das Verfahren wird bislang gegen Unbekannt geführt und liegt der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main vor.
Ebenfalls basierend auf dem oben genannten Artikel der BILD Frankfurt aus dem Januar und einer späteren Gegendarstellung in der BILD Frankfurt, hat der im Artikel der BILD Frankfurt genannte Betroffene über seinen Rechtsanwalt Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main wegen des Verdachts des Verrats von Privatgeheimnissen und Verleumdung erstattet. Diese Anzeige des Rechtsanwalts richtet sich auch gegen einen Journalisten der BILD Frankfurt. Da beide Strafverfahren in Sachzusammenhang stehen (sich auf den gleichen BILD-Artikel beziehen), wurden diese durch die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main zusammengeführt und das PP Frankfurt am Main mit den Ermittlungen beauftragt.
Herr Polizeipräsident Bereswill möchte deutlich herausstellen, dass die Pressefreiheit aus Artikel 5 des Grundgesetzes nicht angegriffen wird und eine freie Presse als Wesenselement einer modernen Demokratie unentbehrlich ist. Das Polizeipräsidium Frankfurt wird dennoch standardmäßig immer dann Ermittlungen initiieren, wenn Dienstgeheimnisse rechtswidrig und nicht autorisiert nach außen gelangen, hierzu ist die Behörde auf der Basis des Legalitätsprinzips gem. § 163 StPO und insbesondere aufgrund ihres Selbstverständnisses verpflichtet. Genauso werden Anzeigen nach den Grundsätzen der Rechtsstaatlichkeit abgearbeitet. Diese Ermittlungen werden nicht zielgerichtet gegen Journalisten geführt, sondern gegen Personen, die Dienst- oder Privatgeheimnisse rechtswidrig und strafbar weitergeben.
Abschließend weist Herr Polizeipräsident Bereswill daraufhin, dass in der weiteren öffentlichen Berichterstattung die beiden genannten Komplexe dieses aktuellen Falls nicht miteinander vermischt werden sollten, da der jeweilige Verfahrensursprung und die jeweiligen Ermittlungsziele hier deutlich divergieren.
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Frankfurt am Main
P r e s s e s t e l l e
Adickesallee 70
60322 Frankfurt am Main
Telefon: 069/ 755-00
Direkte Erreichbarkeit von Mo. - Fr.: 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr
Telefon: 069 / 755-82110 (CvD)
Fax: 069 / 755-82009
E-Mail: pressestelle.ppffm@polizei.hessen.de
Homepage Polizeipräsidium Ffm.: http://www.polizei.hessen.de/ppffm
Quelle: news aktuell / dpa