Goslar (ots) - Verkehrsunfall mit unerlaubten Entfernen vom Unfallort:
Am Donnerstag, den 14.04.2016, meldete sich eine Zeugin bei der Polizei und gab an einen Verkehrsunfall beobachtet zu haben, der sich kurz zuvor gegen 10.45 Uhr, auf dem Parkplatz am Ende der Parkstraße vor dem sogen. Ärztehaus ereignet hatte. Dabei sei die Fahrerin eines schwarzen Daimler Benz beim Rangieren gegen einen weiteren dort bereits parkenden weißen Pkw Nissan gestoßen und habe die Stoßstange beschädigt. Die Verursacherin habe sich anscheinend, trotzdem sie von der Zeugin auf den Schaden aufmerksam gemacht wurde, nicht weiter darum gekümmert. Bei der nachfolgenden Sachverhaltsaufnahme und die weiteren Ermittlungen durch die Polizei, konnten beide Unfallbeteiligten ermittelt werden. An beiden Fahrzeugen konnten Schäden in Form von Lackkratzern bzw. Abriebspuren festgestellt werden, wobei die Schadenshöhe noch nicht feststeht.
Fahren unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln (Trunkenheit im Verkehr):
Am Mittwoch, den 13. April 2016, gegen 23.30 Uhr, wurde der Fahrer eines Audi A 6 aus Duisburg angehalten und einer Verkehrskontrolle unterzogen, nachdem er zuvor in eine Einbahnstraße entgegen der Fahrtrichtung gefahren war. Bei der Befragung durch die eingesetzten Beamten bemerkten diese weitere Auffälligkeiten im Verhalten des 26jährigen Fahrers, woraufhin angenommen wurde, dass diese durch den Konsum von Betäubungsmitteln herrührten. Auf Vorhalt räumte der junge Mann den Konsum ein. Im weiteren Verlauf der Kontrolle wurde er dann ungehalten und zeigte sein Mißfallen mit den weiteren erforderlichen Maßnahmen, indem er die Beamten beleidigte. Es wurde eine Blutprobenentnahme angeordnet und auf der Dienststelle durchgeführt.
Fahren ohne erforderliche Fahrerlaubnis am Mittwoch, den 13.04.2016, gegen 15.30 Uhr:
Nachdem er vor dem Einsatzwagen einer Polizeistreife herfuhr, wurde der Fahrer eines Kleinkraftrollers einer Verkehrskontrolle unterzogen. Hierbei stellte sich heraus, dass der 29jährige Bad Harzburger ein Kleinkraftrad im öffentlichen Verkehrsraum führte ohne im Besitz der dafür erforderlichen Fahrerlaubnis zu sein.
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Quelle: news aktuell / dpa