Ulm (ots) - An einem frühen Donnerstag meldeten die Beiden der Polizei, dass in Ulm ihr Auto von einem Unbekannten kaputt gefahren worden sei. Der Täter sei dann mit den Kennzeichen des Autos verschwunden. Sie seien anschließend mit dem Auto nach Hause gefahren. Jetzt wollten sie Anzeige erstatten.
Die Polizei nahm die Ermittlungen auf. Das Polizeirevier Ulm-Mitte stellte schnell fest, dass es in der Geschichte der Beiden einige Ungereimtheiten gab. Schließlich fanden die Beamten in der Schillerstraße in Ulm zwei Unfallstellen. An einer Mauer und einem Zaun waren deutliche Spuren zu sehen. Die stammten, so die weiteren Ermittlungen und nach dem Ergebnis der Spurensicherung, eindeutig von dem Auto der Beiden. Außerdem fand die Polizei an einer Unfallstelle ein Kennzeichen des Autos. Schließlich ermittelte die Polizei noch Zeugen, die das Paar an der zweiten Unfallstelle gesehen haben. Dort hatten sie sich gestritten.
Angesichts dieser erdrückenden Erkenntnisse gab die 27-Jährige schließlich zu, dass sich die Sache anders ereignete. Mit ihrem 33-jährigen Bekannten hatte sie wohl bis in den frühen Morgen ein Lokal besucht. Weil die Frau anschließend betrunken war, wollte sie nicht mehr fahren. Das tat dafür der 33-Jährige, obwohl auch er Alkohol getrunken hatte. Und er hatte keinen Führerschein. Schon beim Wegfahren streifte das Auto eine Mauer. Am Ende der Schillerstraße dann kam der 33-Jährige mit dem Wagen gegen den Zaun. Denn die Linkskurve dort war angesichts seiner hohen Geschwindigkeit zu stark. An dieser Unfallstelle stritt sich das Paar wohl darüber, wie die Fahrt weitergeht. Um den Schaden am Zaun kümmerten sich die Beiden nicht. Schließlich setzte sich die 27-Jährige ans Steuer und fuhr nach Hause - betrunken. Dort bemerkten die Beiden, dass am Auto ein Kennzeichen fehlt. Sie vermuteten, dass deshalb die Polizei ihnen auf die Schliche kommt und erfanden die Räuberpistole.
Tatsächlich kamen die Ermittler des Polizeireviers Ulm-Mitte den Beiden auf die Schliche. Trotz der Räuberpistole. Die Beamten ermitteln jetzt wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, der Trunkenheitsfahrten, Unfallflucht und Vortäuschens einer Straftat.
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Quelle: news aktuell / dpa