BPOLD-H: Allgemeinverfügung der Bundespolizeidirektion Hannover anlässlich der Fußballspielbegegnung zwischen dem Hamburger SV und dem SV Werder Bremen am 22. April 2016

18.04.2016 – 13:28

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Hannover (ots) - Am Freitag den 22. April 2016 findet in Hamburg das Spiel zwischen dem Hamburger SV und SV Werder Bremen statt. Die Bundespolizei trifft daher eine Vielzahl von Vorkehrungen, um einen friedlichen und reibungslosen Ablauf rund um die Spielpaarung zu ermöglichen. Anlässlich dieser Begegnung spricht die Bundespolizei ein Alkoholkon- sumverbot, ein Verbot über die Mitnahme und die Benutzung von Glas- flaschen und Dosen, pyrotechnischen Gegenständen, Vermummungs- gegenständen und Schutzbewaffnung aus (siehe angefügtes pdf- Dokument). Die Verbote gelten am kommenden Freitag den 22. April 2016 im Zeit- raum von 16:00 bis 19:30 Uhr und von 22:00 bis 24:00 Uhr, sowie am Samstag den 23. April 2016 von 00:00 bis 02:00 Uhr. Hiervon betroffen sind alle zum und vom Spielort führende Züge mit Ausnahme der IC und ICE sowie alle Bahnhöfe der nachfolgend aufgeführten Streckenverbin- dungen: Bremen - Rotenburg (W.) - Buchholz - Hamburg, Bremen - Bremerhaven und Bremen - Soltau - Buchholz. Die Erfahrung bei brisanten Fußballspielen hat gezeigt, dass insbesondere Glasbehälter von gewaltbereiten und zum Teil alkoholisierten Fußballfans als Wurfgeschosse gegen Reisende, friedliche Fans und Polizeibeamte eingesetzt werden. Nicht zuletzt bilden zerbrochene Glasbehälter und Flaschen ein deutlich erhöhtes Verletzungsrisiko für Reisende und Besucher des Spiels. Die Gefahr, die von pyrotechnischen Gegenständen ausgeht, ist mittlerweile hinlänglich bekannt. Nicht selten tragen betroffene Personen schwere Verletzung davon. Das ausgesprochene Verbot wird am Spieltag durch die Einsatzkräfte der Bundespolizei konsequent überwacht. Bei Zuwiderhandlungen wird ein Zwangsgeld in Höhe von 250 EUR erhoben werden. Die Bundespo- lizei bittet alle Reisende, sich auf diese Besonderheiten bei der Planung und Durchführung ihrer Reise einzustellen. Es sollten ggf. auch Alternativen zur An- und Abreise geprüft werden. Die Allgemeinverfügung der Bundespolizei kann im Anhang als auch auf der Internetseite der Bundespolizei unter www.bundespolizei.de einge- sehen werden.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Hannover
Möckernstraße 30
30163 Hannover
Pressestelle
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E-Mail: uwe.bonig@polizei.bund.de
www.bundespolizei.de

Quelle: news aktuell / dpa