Ulm (ots) - Ein 53-Jähriger hatte sich über ein Internetportal ein Auto ausgesucht. Ein vier Jahre alte Audi Q5 sollte es sein. Der Verkäufer des Autos wohnt in Italien. Also fuhr der Mann mit 16.000 Euro - auf diesen Kaufpreis hatten sich die beiden geeinigt- nach Italien. Dort kaufte er das Fahrzeug dann auch und fuhr damit nach Deutschland. Am Montag wollte er den Pkw beim Landratsamt zulassen. Die Mitarbeiter stellten fest, dass der Audi im Februar in Italien gestohlen wurde. Deshalb kam die Polizei. Die hat das Fahrzeug jetzt sichergestellt. Nun muss sie die Umstände und Tathintergründe herausfinden. Ebenso wie beim traditionellen Handel empfiehlt es sich auch beim Kauf über Internet (E-Commerce), Verhaltensregeln zu beachten. Seien Sie sich stets der möglichen Risiken bewusst und nicht zu "blauäugig". Im Internet gibt es zwar Schnäppchen, doch sollten Sie bei allzu großzügigen Offerten ein gesundes Misstrauen an den Tag legen. - Weitere Hinweise unter http://www.polizei-beratung.de.
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Quelle: news aktuell / dpa