Polizeireport - Die Tagesthemen (20.04.2016)
---Stadtbereich Augsburg---
01-Unfallfluchten – Zeugen gesucht
---Überörtlich---
02-Kripo warnt vor aktuellen Betrugsmaschen
Stadtbereich Augsburg
01-Unfallfluchten – Zeugen gesucht
Inningen
Gestern (19.04.2016) gegen 13.00 Uhr ereignete sich in der Ziegeleistraße ein Verkehrsunfall, bei dem der Unfallverursacher nicht gewillt war, seine Personalien gegenüber der Geschädigten anzugeben.
Der Fahrer eines dunklen Pkw Kombi und eine Dacia-Fahrerin befuhren hintereinander die Wasserturmstraße und bogen dann nach links in die Ziegeleistraße ab. Nach dem Abbiegen setzte der unbekannte Pkw-Lenker dann mit seinem Fahrzeug überraschend zurück und prallte dabei auf die wartende Dacia-Fahrerin. Der Mann, der vermutlich wenden wollte, stieg aus und unterhielt sich noch mit der Geschädigten, als diese dann aber die Polizei zur Unfallaufnahme hinzuziehen wollte, fuhr er weiter und ließ die Frau samt Schaden an ihrem Auto in Höhe von ca. 500 Euro einfach stehen.
Der Fahrer des dunklen Kombis mit dem vermutlichen Teilkennzeichen: FDB-O ???
wird als schlank, ca. 180 cm groß und ca. 40 Jahre alt beschrieben. Sein Fahrzeug dürfte im Heckbereich Beschädigungen aufweisen.
Sachdienliche Hinweise erbittet die PI Augsburg Süd unter 0821/323 2710.
Pfersee
Ebenfalls Gestern (19.04.2016) im Zeitraum zwischen 10.45 und 11.10 Uhr wurde ein in der Augsburger Straße (Höhe Hausnummer 8) geparkter schwarzer Golf angefahren. Vermutlich beim Vorbeifahren beschädigte ein unbekannter Autofahrer den linken Außenspiegel des geparkten Fahrzeugs und hinterließ dabei einen Sachschaden von mehreren hundert Euro.
Hinweise bitte an die PI Augsburg 6 unter 0821/323 2610.
Überörtlich
02-Kripo warnt vor aktuellen Betrugsmaschen
Betrug 1: Inkassobüro Akzepta
Die Geschädigten erhalten per Post ein Mahnschreiben mit dem Briefkopf der Fa. Akzepta GmbH & CO.KG mit Sitz in Berlin. Hierin wird eine angeblich offene Forderung der Deutschen Gewinnspielzentrale in Höhe von etwas mehr als 600 Euro geltend gemacht, die auf ein Konto in Kroatien überwiesen werden soll.
Die Angeschriebenen erhalten dann auch noch im kurzen zeitlichen Abstand Anrufe von der mitgeschickten Berliner Telefonnummer, wobei nochmals deutlich auf die ausstehende Zahlung hingewiesen wird.
In Berlin gibt es tatsächlich ein namensähnliches Inkassobüro, das auf der firmeneigenen Webseite bereits auf die betrügerischen Mahnschreiben, die mit der echten Firma nichts zu tun haben, hinweist.
Betrug 2: Billige Thermomix-Angebote im Internet
Die Masche ist einfach: Einer der größten Verkaufsschlager, die Küchenmaschine Thermomix mit einem regulären Verkaufspreis von knapp 1.200 Euro, wird auf den Seiten der Betrüger - gegen Vorkasse - ein paar hundert Euro billiger angeboten. Doch wer zahlt, bekommt weder das versprochene Produkt noch sieht er sein Geld wieder.
Unbekannte Täter schalten derzeit falsche Internetseiten und werben für verbilligte Thermomix-Geräte zum Preis von 800 bis 900 Euro. Die ahnungslosen Käufer überweisen den scheinbar äußert preiswerten Betrag per Vorkasse an eine Ihnen vorgegebene Bankverbindung. Die anschließende Lieferung des vermeintlichen Schnäppchens bleibt natürlich aus. Auch hier hat der Hersteller reagiert und warnt auf seiner Homepage vor dieser Betrugsmasche, insbesondere deshalb, da ein regulärer Bezugsweg über das Internet normalerweise nicht möglich ist.
Betrug 3: Rekrutierung von sogenannten “ Finanzagenten“
Bei den Bankverbindungen, bei denen das überwiesene Geld vom vermeintlichen Thermomix-Kauf eingeht, handelt es sich meist durchwegs um Konten von zuvor angeworbenen „Finanzagenten“. Diesen wird zum Beispiel per Mail oder per Anzeige im Internet ein Jobangebot verschiedenster Art unterbreitet.
Getarnt als Nebenjob, auf den man sich aufgrund einer Internetstellenanzeige bewerben konnte, sollen Interessenten ein Konto eröffnen. Dann müssen sie nichts weiter tun als die Kontodaten an die Nebenjobfirma weiterleiten und eingehende Gelder weiter transferieren.
Diese Konten der als Finanzagenten angeworbenen Personen werden als Empfängerkonten für betrügerische Online-Shops angegeben, die auf Internetseiten mit "unschlagbar günstigen Preisen" für hochwertige Elektronikgeräte oder Spielkonsolen werben. Der Finanzagent wird dabei als Strohmann genutzt. Die eingehenden Geldbeträge werden dann (nach Abzug einer "Provision" in Höhe von fünf bis zehn Prozent) auf ein ausländisches Konto weiter überwiesen.
Auch ohne es vielleicht zu wissen, macht sich der Kontoinhaber (sprich der Finanzagent) damit selbst strafbar:
Statt vermeintlich lukrativer Geschäfte drohen Freiheitsstrafen wegen leichtfertiger Geldwäsche (§ 261 Abs. 5 StGB) und Schadensersatzansprüche der Geschädigten.
Daneben erwartet ihn ein Verfahren der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wegen des Betreibens unerlaubter Finanzdienstleistungsgeschäfte. Außerdem kündigen Banken regelmäßig das Konto eines Finanzagenten.
Strafrechtlich droht ein Strafverfahren wegen Geldwäsche. Indem er sein Konto zur Verfügung stellt und die eingegangenen inkriminierten Gelder schnell weiter transferiert, hilft der Finanzagent dabei, Herkunft und Transferwege des Geldes zu verschleiern. Damit macht er sich zumindest der leichtfertigen Geldwäsche schuldig (Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe).
Das rät die Polizei:
Wenn Ihnen ein lukrativer Job per unverlangt erhaltener E-Mail angeboten wird, bei dem Sie unüblich viel Geld verdienen können ohne eine entsprechende Leistung zu erbringen, ist davon auszugehen, dass das Angebot unseriös ist.
Antworten Sie nicht auf solche dubiosen E-Mail-Angebote und stellen Sie keinen Kontakt zum Absender her.
Lehnen Sie Angebote immer ab, bei denen Sie Ihr Konto zur Abwicklung von Zahlungen zur Verfügung stellen sollen.
Lassen Sie sich nicht von verlockenden Provisionsangeboten blenden.
Prüfen Sie Ihre Kontoumsätze auf unerwartete Gutschriften, die Sie wieder zurück überweisen sollen. Nehmen Sie Kontakt zu Ihrer Bank oder zur Polizei auf.
Grundsätzlich gilt: Je verlockender ein Angebot ist, desto misstrauischer sollten Sie sein!
Weitere Links
Webseite der Polizeiberatung »
Diese und weitere Tipps finden Sie auch im Internet unter: www.polizei-beratung.de
Quelle: Bayerische Polizei