30-Jähriger tot in Wohnung – Hinweise auf Zusammenhang mit Konsum von „legal highs“

30-Jähriger tot in Wohnung – Hinweise auf Zusammenhang mit Konsum von „legal highs“ SCHWEINFURT. Am Montagnachmittag ist ein 30-Jähriger tot in seiner Schweinfurter Wohnung aufgefunden worden. Die Kripo Schweinfurt hat die Ermittlungen aufgenommen und geht jetzt ersten Hinweisen nach, ob der Konsum einer Kräutermischung im Zusammenhang mit dem Ableben steht. Das Polizeipräsidium Unterfranken warnt weiter vor dem tödlichen Potenzial der Stoffe.
Kurz nach 14:00 Uhr war der Notruf von Freunden des 30-Jährigen bei der Einsatzzentrale des Polizeipräsidiums Unterfranken eingegangen. Nachdem die Bekannten den Mann bereits seit Tagen nicht mehr erreichen konnten, hätten sie sich Sorgen gemacht und in der Wohnung nachgeschaut. Dort fanden sie ihn leblos auf. Sofort machten sich eine Streifenbesatzung der Schweinfurter Polizeiinspektion und auch der Kriminaldauerdienst der Kriminalpolizei auf den Weg.

Ein Arzt konnte nur noch den Tod des Mannes feststellen. Aufgrund der Situation in der Wohnung muss davon ausgegangen werden, dass der 30-Jährige kurz vor Eintritt des Todes eine Kräutermischung geraucht hatte. Ein angebrochenes Tütchen mit dem Namen „BCG2013“ lag in unmittelbarer Nähe des Mannes. Andere Substanzen mit Bezug zu Betäubungsmitteln fanden sich nicht.

Hinweise darauf, dass eine Fremdeinwirkung eine Rolle gespielt haben könnte, liegen derzeit nicht vor. Die Staatsanwaltschaft Schweinfurt wird eine Obduktion des Leichnams zur genauen Feststellung der Todesursache beantragen. In diesem Zusammenhang soll auch eine toxikologische Untersuchung weiteren Aufschluss geben. Das Ergebnis hierüber wird wohl erst in einigen Wochen vorliegen.

Auch wenn derzeit noch nicht abschließend der Zusammenhang zwischen dem Konsum der sogenannten „legal highs“ und dem Tod des 30-Jährigen beurteilt werden kann, so warnt das Polizeipräsidium Unterfranken weiter eindringlich vor dem Missbrauch solcher Produkte.
Die Wirkungen und Nebenwirkungen sind bei diesen Stoffen absolut unberechenbar Die Zusammensetzung gefährlicher Inhaltsstoffe variiert im Herstellungsprozess und kann letztlich eine tödliche Wirkung entfalten Auch bei wiederholtem Missbrauch der Stoffe kann man sich nie darauf verlassen, dass bei gleichem Produktnamen dieselben Inhaltsstoffe verwendet werden Der Name „legal highs“ ist irreführend, denn wenn die Polizei diese Stoffe sicherstellt, werden auch grundsätzlich ein Strafverfahren nach dem Betäubungsmittelgesetz eingeleitet und die Substanzen nach verbotenen Inhalten untersucht
Sollte sich der Verdacht bestätigen, dass der 30-Jährige wegen dieser Stoffe gestorben ist, so wäre dies der fünfte Todesfall im Zusammenhang mit diesen Stoffen in Unterfranken.

Quelle: Bayerische Polizei