Cloppenburg/Vechta (ots) - Holdorf - Fahren ohne Fahrerlaubnis
Am 28. April 2016, gegen 06.08 Uhr, befuhr ein 50-jähriger Dammer mit seinem Pkw die Dammer Straße in Holdorf, obwohl er nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Es folgte ein Strafverfahren. Außerdem wurde die Weiterfahrt untersagt.
Neuenkirchen-Vörden - Fahren ohne Fahrerlaubnis
Am 28. April 2016, gegen 07.53 Uhr, befuhr eine 49-Jährige aus Neuenkirchen-Vörden mit ihrem Pkw die Osnabrücker Straße ( Landesstraße 78 ) von Vörden in Richtung Engter, obwohl sie nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Die 49-Jährige setzte außerdem wiederholt zu waghalsigen Überholmanövern ein, indem sie gleich mehrere Fahrzeuge überholen wollte. Vermutlich hatte sie den zivilen Funkstrei-fenwagen erkannt. Trotz wiederholter Haltesignale mit der Anhaltekelle sowie dem eingeschalteten Blaulicht, hielt die 49-Jährige zunächst nicht. Schließlich konnte die Pkw-Fahrerin doch noch angehalten und kontrolliert werden. Es folgte ein Strafverfahren. Die Weiterfahrt wurde untersagt.
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Quelle: news aktuell / dpa