Ulm (ots) - Ein Opel war gegen 12.30 Uhr in der Schwagestraße stadtauswärts unterwegs. Den Zebrastreifen in der Nähe der Carl-Benz-Straße überquerte eine Fahrradfahrerin. Die 55-Jährige war weder vom Fahrrad gestiegen noch hatte sie auf den Straßenverkehr geachtet. Sie stieß gegen den Opel und verletzte sich dabei schwer. Rettungskräfte brachten die Frau in ein Krankenhaus. Der Sachschaden an den beteiligten Fahrzeugen beträgt wenige 100 Euro.
Oft sind Radfahrer der Ansicht, dass sie die Straße auf einem Zebrastreifen überqueren dürfen und dabei die gleichen Rechte wie Fußgänger oder Rollstuhlfahrer haben. Dies ist leider ein Irrtum. Sie dürfen nicht blindlings über die Straße fahren. Nur Fußgänger sind am Fußgängerüberweg bevorrechtigt. Gleichen Vorrang wie Fußgänger haben Radfahrer deshalb nur, wenn sie vom Fahrrad absteigen. Kommt es auf dem Zebrastreifen zu einem Unfall, droht dem Radfahrer eine Mitschuld.
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Quelle: news aktuell / dpa