Ulm (ots) - In der König-Wilhelm-Straße in Ulm hielten die Beamten kurz nach 20 Uhr einen Mercedes-Fahrer an. Der Mann fiel auf, weil er dauerhaft mit eingeschalteter Warnblinkanlage fuhr. Bei der anschließenden Verkehrskontrolle wies der Fahrer fast drei Promille auf. Nur schwankend konnte sich der 30-Jährige auf den Beinen halten. Der Promillefahrer gab deshalb nicht nur seinen Führerschein, sondern auch Blut ab. Seinen Mercedes musste er stehen lassen. Auch ein 47-Jähriger musste seinen Wagen kurz nach 19 Uhr zurücklassen. Der VW-Fahrer war in der Biberacher Straße in Ehingen unterwegs, als eine Streife ihn anhielt. Schnell stellten die Beamten fest, dass der Mann alkoholisiert war. Ein Alkoholtest bestätigte den Verdacht. In einem Krankenhaus gab der 47-Jährige deshalb Blut ab. Beide Männer sehen nun einer Strafanzeige wegen Trunkenheit im Verkehr entgegen.
Der Grundsatz "Don't Drink an Drive" beschreibt, dass Alkohol und die Teilnahme am Straßenverkehr nicht zusammen passen. Alkoholbedingte Auswirkungen lassen sich nicht durch Erfahrung oder Fahrpraxis ausgleichen. Konsumierter Alkohol baut sich nur langsam ab. Es besteht daher die Gefahr, dass sich Fahrer mit Restalkohol ans Steuer setzen und damit andere gefährden.
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Quelle: news aktuell / dpa