Pirna / Breitenau (ots) - Die Beamten der Bundespolizeiinspektion Berggießhübel stellten am gestrigen Tag (3. Mai 2016) auf der Bundesautobahn 17, bei der polizeilichen Kontrolle eines schwedischen Staatsangehörigen fest, dass gegen diesen ein aktueller Strafvollstreckungshaftbefehl vorliegt.
Der 49-Jährige wurde im Oktober 2015 durch das Amtsgericht Bergen wegen Verstoß gegen das Auslandskraftfahrzeugversicherungsgesetz zu einer Geldstrafe in Höhe von 982,- Euro verurteilt. Nachdem er die Strafe in voller Höhe vor Ort beglichen hatte, konnte er im Anschluss an die polizeiliche Sachbearbeitung seine Reise fortsetzen.
Auf direkten Weg ins Gefängnis ging es dafür am Mittwochmorgen (4. Mai 2016) für einen rumänischen Staatsangehörigen. Auch ihn hatten die Beamten der Bundespolizeiinspektion Berggießhübel bei einer polizeilichen Kontrolle auf der Bundesautobahn 17 festgestellt.
Dabei kam heraus, dass der 35-Jährige im September 2015 wegen Betrugs zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, diese aber bisher nur zum Teil beglichen hatte. Eine Restsumme in Höhe von 277,95 Euro wurde bisher noch nicht beglichen, weshalb gegen ihn ein Strafvollstreckungshaftbefehl ausgestellt wurde.
Da er die erforderliche Restsumme nicht begleichen konnte, überstellten ihn die Beamten an die Justizvollzugsanstalt Dresden, wo er jetzt eine Restersatzfreiheitsstrafe von 17 Tagen verbüßt.
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Quelle: news aktuell / dpa