Görlitz (ots) - Die Namen von drei Männern, die per Haftbefehl gesucht wurden, können nun auf der Fahndungsliste gestrichen werden. Die erste Festnahme in diesem Zusammenhang war am Mittwochmittag, nachdem ein 23-Jähriger an der Görlitzer Stadtbrücke angehalten und kontrolliert worden war. Gegen ihn lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Görlitz auf der Grundlage eines Urteils des hiesigen Amtsgerichts wegen Freiheitsberaubung vor. Nach Zahlung der offenen Geldstrafe i. H. v. 336,00 Euro öffneten sich aber am Nachmittag die Türen der Dienststelle wieder. Am Donnerstagmittag "erwischte" es an der Stadtbrücke abermals einen 23-jährigen Deutschen. In seinem Fall waren 978,40 Euro Geldstrafe fällig, die der Mann auch bezahlte. Damit umging er eine Ersatzfreiheitsstrafe und schuf den von der Görlitzer Staatsanwaltschaft bestehenden Haftbefehl endgültig aus der Welt. Die dritte Festnahme ereignete sich erst vor wenigen Stunden auf dem Autobahnrastplatz "An der Neiße Süd". Dort war ein 23-jähriger polnischer Staatsangehöriger festgehalten worden, gegen den die Staatsanwaltschaft Limburg a. d. Lahn einen Haftbefehl ausgestellt hatte. Diesem Haftbefehl lag ein Urteil des Amtsgerichts Weilburg wegen gemeinschaftlich begangenen schweren Diebstahls zugrunde. Weil dem Verurteilten letztlich 900,00 Euro zur Begleichung der angeordneten Geldstrafe fehlten, nahm er zwangsläufig die Ersatzfreiheitsstrafe in Kauf und ließ sich in eine Justizvollzugsanstalt bringen.
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Quelle: news aktuell / dpa