POL-AUR: Wittmund – Brand eines Holzstapels Ochtersum – Bushaltestelle beschädigt Wittmund – Veranstaltungen am Himmelfahrtstag Wittmund – Ermittlungen zu den Vorwürfen gegen AWO im LK Wittmund

06.05.2016 – 14:19

Landkreis Wittmund (ots) - Wittmund - Brand eines Holzstapels: Auf bisher nicht geklärte Weise kam es am Donnerstag, 05.05.2016, zu einem Brand eines Holzstapels in Burhafe, Bahnhofstraße. Das Feuer wurde gegen 11.10 Uhr entdeckt und durch die alarmierte Feuerwehr abgelöscht. Der ca. 3x3m große Stapel befand sich vor einer Lagerhalle, das Gebäude wurde jedoch nicht beschädigt. Sachdienliche Hinweise werden an die Polizei Wittmund, 04462/9110, erbeten.

Ochtersum - Bushaltestelle beschädigt: In Ochtersum wurde eine Bushaltestelle an der Esenser Straße, Höhe Volksbank, beschädigt. Eine größere Gruppe hatte sich am Donnerstag, 05.05.2016, dort aufgehalten, als es gegen 12.25 Uhr plötzlich klirrte und Zeugen darauf aufmerksam wurden. Die Gruppe hatte sich jedoch vor dem Eintreffen der Polizei mit ihren Fahrrädern von dort entfernt. Der Schaden beträgt ca. 500,- EUR. Sachdienliche Hinweise werden an die Polizei Wittmund, 04462/9110, erbeten.

Wittmund - Veranstaltungen am Himmelfahrtstag: Am 05.05.2016 wurden, wie in den Jahren zuvor, wieder eine Vielzahl an Himmelfahrtsveranstaltungen im Landkreis Wittmund gefeiert. An mehreren Örtlichkeiten wurden Jugendschutzkontrollen von Mitarbeitern des Jugendamtes und der Polizei durchgeführt. In Fulkum wurden 18 Jugendliche, die erheblich unter Alkoholeinfluß standen, angetroffen, in Moorweg waren es 13 Jugendliche. Es erfolgten Rückführungen ins Elternhaus. Die Veranstaltungen wurden alle pünktlich beendet. Insgesamt kam es nach bisherigem Kenntnisstand der Polizei zu 7 Körperverletzungen, 1 Beleidigung, 1 Bedrohung und 2 Sachbeschädigung. Dabei wurde in einem Fall ein Streifenwagen beschädigt. Der Täter konnte ermittelt werden.

Wittmund - Ermittlungen zu den Vorwürfen gegen Mitarbeiter der AWO im LK Wittmund abgeschlossen: Im Februar diesen Jahres sind Vorwürfe gegen Mitarbeiter der AWO öffentlich geworden, die diesen unterstellten, unberechtigt Geld von Flüchtlingen für Dienstleistungen verlangt zu haben. Konkret soll es um Gebühren für Wohnungsvermittlungen, Kontoeröffnungen oder Fahrdienste gegangen sein. Die AWO ihrerseits hatte am 16.02.16 Strafanzeige wegen Übler Nachrede gegen einen Integrationslotsen erstattet, der diese Behauptungen erhoben haben soll. Im Rahmen der Ermittlungen wurden alle Mitarbeiter der AWO und alle noch erreichbaren Flüchtlinge, die als Zeugen benannt worden sind, vernommen. Die Ermittlungen gestalteten sich etwas schwierig, das viele Flüchtlinge mit Dolmetschern befragt werden mussten und einige gar nicht mehr in Deutschland aufhältig bzw. unbekannten Aufenthaltes sind. Schnell wurde deutlich, dass die meisten Flüchtlinge gar nicht zwischen den Institutionen und deren Mitarbeitern unterscheiden konnten. Zu ihrer eigenen Entlastung ließen sich die AWO-Mitarbeiter sogar fotografieren, damit den Befragten die Bilder vorgelegt werden konnten. Es wurde deutlich, dass für viele Flüchtlinge "alles AWO" war, obwohl die handelnden Personen zu anderen oder gar keinen Organisationen gehörten. Am Ende deutet das bisherige, polizeiliche Ermittlungsergebnis auf 182 Seiten darauf hin, dass die Vorwürfe gegen die AWO und seine Mitarbeiter(innen) nicht bestätigt worden sind. Vielmehr handelte es sich bei den geleisteten Zahlungen - wir reden hier über Beträge von 2 - 5 Euro - um fällig gewordene Gebühren bei Dritten oder bei den Zahlungen im Rahmen von Wohnungsvermittlungen um Kautionen (50 Euro), die beim Vermieter hinterlegt sind. In weiteren Fällen hatten Flüchtlinge um Fahrten und Begleitung zu Zielorten gebeten, die nicht von der AWO geleistet werden. Dabei haben Integrationslotsen ihre private Zeit und ihre privaten PKW zur Verfügung gestellt und bei entsprechenden Entfernungen geringe Beträge zwischen 2 und 12 Euro verlangt, jedoch nicht die AWO-Mitarbeiter. In einem Fall handelte es sich um eine AWO-Mitarbeiterin, die aber diese Unkosten vor Ihrer Beschäftigungszeit bei der AWO geltend gemacht hat und es noch keine entsprechenden Regelungen gab. Diese für Flüchtlinge schwierig nachzuvollziehenden Zuständigkeiten, Beschäftigungsverhältnisse und Kostenregelungen, einhergehend mit sprachlichen Problemen, führten dann möglicherweise zu einer Falschinformation des Integrationslotsen, der den Vorgang öffentlich gemacht hatte. Die rechtliche Bewertung dieser Vorgehensweise obliegt jedoch der Staatsanwaltschaft, an die das Verfahren zur abschließenden Bewertung und Entscheidung abgegeben wird. Aus polizeilicher Sicht sind die Vorwürfe gegenüber der AWO jedoch nicht bestätigt worden und haltlos.

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Quelle: news aktuell / dpa