Frickingen (ots) - Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft muss ein 19-jähriger Autofahrer, der am Donnerstagabend, gegen 19.30 Uhr einen Verkehrsunfall auf der L 200 bei Frickingen verursacht hatte, seinen Führerschein abgeben. Der junge Mann hatte die Landesstraße in Richtung Altheim befahren und auf einem geraden Teilstück einen vorausfahrenden Pkw-Lenker überholt. Ohne einzuscheren überholte er auch noch ein weiteres Fahrzeug, obwohl er sich bereits vor einer Rechtskurve befand, die er nicht einsehen konnte. Als er Gegenverkehr bemerkte, beschleunigte er stark und konnte gerade noch nach rechts einscheren. Der 56-jährige Fahrer des entgegenkommenden Autos musste eine Vollbremsung durchführen, um eine Kollision zu verhindern. Ein 29-jähriger Pkw-Lenker, der hinter dem 56-Jährigen fuhr, realisierte die Situation zu spät und prallte auf das Auto seines Vordermannes, wobei ein Sachschaden von rund 2.000 Euro entstand. Der Verursacher fuhr zunächst weiter, konnte aber später von den beiden anderen Autofahrern in Denkingen angetroffen und gestellt werden.
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Quelle: news aktuell / dpa