Ulm (ots) - Die 32-Jährige hatte einen Anruf erhalten, in dem ihr jemand am Telefon mitteilte, dass sie bei einem Preisausschreiben einen größeren Geldbetrag gewonnen hätte. Als sie bei einem weiteren Anruf aufgefordert wurde, angebliche Notargebühren vorab zu bezahlen, kamen ihr Zweifel. Dennoch kaufte die Familie, wie vom Anrufer gewünscht, Wertgutscheine in Höhe von einigen hundert Euro. Die Code-Nummern der Gutscheine wurden dem unbekannten Anrufer mitgeteilt, der diese umgehend einlöste.
Sie haben gewonnen? Ratschläge und nützliche Verhaltensregeln der Polizei.
-Machen Sie sich bewusst: Wenn Sie nicht an einer Lotterie teilgenommen haben, können Sie auch nichts gewonnen haben! Außerdem: Gewinnbenachrichtigungen erfolgen in der Regel schriftlich.
-Geben Sie niemals Geld aus, um einen vermeintlichen Gewinn einzufordern, zahlen Sie keine Gebühren oder wählen gebührenpflichtige Sondernummern.
-Machen Sie keinerlei Zusagen am Telefon.
-Geben Sie niemals persönliche Informationen weiter: keine Telefonnummern und Adressen, Kontodaten, Bankleitzahlen, Kreditkartennummern oder Ähnliches.
-Fragen Sie den Anrufer nach Namen, Adresse und Telefonnummer der Verantwortlichen, um welche Art von Gewinnspiel es sich handelt und was genau Sie gewonnen haben. Notieren sie sich seine Antworten.
-Weisen Sie unberechtigte Geldforderungen zurück.
-Erstatten Sie bei einem vollendeten oder versuchten Betrug Anzeige bei der Polizei.
Uwe Krause, Pressestelle, Telefon: 0731 188 1111, E-Mail: ulm.pp.stab.oe@polizei.bwl.de
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Quelle: news aktuell / dpa