Pinneberg (ots) -
Die Polizei Tangstedt hat regelmäßig mit Konflikten zwischen unangeleinten Hunden, sonstigen Waldnutzern und wildlebenden Tieren in den Wäldern ihres Zuständigkeitsbereiches, insbesondere aber im Hamburger Forst im Bereich Wulksfelde zu tun. Meist stellen sich die Probleme so dar, dass Spaziergänger/Jogger/Radfahrer von unangeleinten Hunden angebellt und angesprungen werden. Dabei kommt es im günstigsten Fall zu Verschmutzungen der Kleidung, aber auch zu Verletzungen der Haut durch die Krallen der Tiere, selten tatsächlich auch zu Bissen. Für viele Menschen ist jedoch der psychische Stress in diesen Situationen am belastendsten. Jetzt sollte man glauben, dass die Hundehalter in der Regel umgehend auf ihr Tier einwirken, um solche Situationen zu vermeiden, aber mit dem Weglassen der vorgeschriebenen Leine (§ 17 Landeswaldgesetz - regelt das Betreten des Waldes, auch mit Hunden - nur angeleint auf Waldwegen erlaubt), fallen auch bei so manchem Hundeführer die einfachsten Höflichkeitsregeln. Anstatt einer erwarteten Entschuldigung wird so mancher, der berechtigt Kritik übt, beschimpft. Sehr oft sind die Führer der Hunde nicht bereit zu ihrer Verantwortung zu stehen und weigern sich die Personalien anzugeben, damit zumindest eine Schadenregulierung eingeleitet werden kann. Eingesetzten Polizei- oder Forstbeamten wird oft ebenfalls lediglich mit Unverständnis begegnet, wenn auf die Leinenpflicht hingewiesen wird. Im jüngsten Fall riss ein Hund ein Rehkitz. Der Hund konnte fotografiert, aber sein Führer, der nicht vor Ort war, bisher nicht ermittelt werden. Die Polizei Tangstedt bittet unter der Telefonnummer 04109-9282 um Hinweise, damit das eingeleitete Ordnungswidrigkeiten-Verfahren gegen den Verantwortlichen geführt werden kann und fragt:" Wer kennt diesen Hund und dessen Halter/Führer?" In nächster Zukunft wird es vermehrt Kontrollen geben und die Verstöße gegen die Leinenpflicht werden ausnahmslos sanktioniert. D.h. wird der Hund ohne Leine im Wald angetroffen, werden die Personalien seines Führers festgestellt und es wird beim erstmaligen Verstoß ein Verwarnungsgeld in Höhe von 50 EUR fällig. Den Halter/Führer des abgebildeten Hundes erwartet ein Bußgeld ab 150 EUR aufwärts, neben dem Schadenersatz für das getötete Rehkitz an den zuständigen Jagdausübungsberechtigten. Der Appell der Polizei Tangstedt lautet: "Halten Sie sich an die bestehenden Regelungen, nehmen Sie Rücksicht auf Mitmenschen und -geschöpfe und das Zusammenleben ist so einfach!" Volker Schmidt, Polizeihauptkommissar, Leiter der Polizeistation Tangstedt
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Quelle: news aktuell / dpa