1. Nachtrag vom 13.05.2016

1. Nachtrag vom 13.05.2016

859. 19-Jähriger verletzt 16-Jährigen mittels Glasflasche – Haftbefehl wegen versuchtem Mord Bereits am zurückliegenden Freitag, 06.05.2016, kurz vor 23.00 Uhr kam es, ausgehend vom Rand des Englischen Gartens, im Lehel zu einer Auseinandersetzung zwischen zwei Gruppen.

Ein 16-jähriger Schüler aus München soll nach derzeitigem Ermittlungsstand den Tatverdächtigen, einen 19-jährigen Münchner, beim Urinieren gestoßen bzw. angerempelt haben.

>Der Angerempelte sprach hierauf den 16-Jährigen an, was zunächst zu keinen Tätlichkeiten oder Streitigkeiten führte. Während die Gruppe um den 16-Jährigen weiterging, setzte der angerempelte 19-Jährige nach und zerschlug eine bereits in der Hand gehaltene Bierflasche. Den abgebrochenen Flaschenhals behielt er in der Hand.

Im weiteren Verlauf hielt der 19-Jährige die Gruppe um den 16-Jährigen auf und fragte, wer ihn zuvor gestoßen hatte. Als der Schüler das Anrempeln zugab, stach bzw. schlug der 19-Jährige mit der abgeschlagenen Bierflasche in Richtung Hals auf diesen ein. Er verletzte ihn dabei hinterhalb des rechten Ohres bzw. im dortigen Halsbereich.

Einen weiteren Angriff konnte der 16-Jährige mit seinem Arm abwehren und flüchten. Der Tatverdächtige verfolgte ihn und wurde dann von dem 16-Jährigen mit Faustschlägen traktiert. In Folge kam es auch zu Tätlichkeiten unter den jeweiligen Begleitern.

Der Tatverdächtige konnte vor Ort durch Polizeikräfte angetroffen werden. Das zunächst flüchtige Opfer begab sich später selbstständig zur örtlich zuständigen Polizeidienststelle, da er von beteiligten Zeugen verständigt wurde. Alle beteiligten Personen wurden nach den polizeilichen Maßnahmen wieder entlassen.

Der 16-Jährige konnte nach ambulanter Behandlung das Krankenhaus wieder verlassen.

Aufgrund des Tatablaufs und der Stichführung gegen den Kopf- bzw. Halsbereich wurde der Sachverhalt durch die zuständige Abteilung der Staatsanwaltschaft München I als versuchtes Tötungsdelikt gewertet. Die weiteren Ermittlungen werden daher bei der Mordkommission München geführt.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft München I erließ am gestrigen Donnerstag die zuständige Ermittlungsrichterin Haftbefehl wegen versuchten Mordes.

Der Tatverdächtige konnte am heutigen Morgen an seiner Arbeitsstelle durch Kräfte der Mordkommission München widerstandslos verhaftet werden. Er wurde unverzüglich dem Ermittlungsrichter zur Eröffnung des Haftbefehls vorgeführt.

Nach Rücksprache mit seinen Rechtsanwalt macht er zunächst von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.

Die Ermittlungen, insbesondere zu den Tatbeteiligungen dauern an.


Quelle: Bayerische Polizei