BPOL-BadBentheim: Betrunkener überquert Gleise im Hauptbahnhof Osnabrück / Güterzug muss Schnellbremsung einleiten

15.05.2016 – 13:29

Osnabrück (ots) - Eine lebensgefährliche Abkürzung nahm Freitagnacht ein 20-jähriger Mann. Er überquerte angetrunken die Gleise im Hauptbahnhof Osnabrück. Ein Güterzug musste eine Schnellbremsung einleiten.

Großes Glück hatte Freitagnacht ein 20-Jähriger, als er seinen Heimweg über die Gleise des Hauptbahnhofs Osnabrück abkürzte. Gegen Mitternacht überquerte der alkoholisierte Mann die Gleisanlagen, ohne zu bemerken dass gerade ein Güterzug durch den Bahnhof fuhr.

Der Lokführer des Güterzuges erkannte den Mann gerade noch rechtzeitig. Er gab einen Achtungspfiff ab und leitete sofort eine Schnellbremsung ein.

Der 20-Jährige rettete sich im letzten Moment mit einem Sprung auf den Bahnsteig. Dort stürzte er und lief danach davon.

Offenbar wurde ein Überrollen der Person nur verhindert, weil der Güterzug mit geringer Geschwindigkeit durch den Hauptbahnhof gefahren war.

Eine Streife der Bundespolizei war durch den Achtungspfiff des Güterzuges auf das Geschehen aufmerksam geworden. Die Beamten konnten den Mann kurz darauf am Bahnsteig stellen und führten den Mann der Dienststelle der Bundespolizei zu.

Ein durchgeführter Atemalkoholtest bei dem Mann ergab einen Wert von 2,10 Promille.

Das Geschehen war nicht spurlos an dem 20-Jährigen vorbeigegangen. Er musste von seiner Freundin abgeholt werden.

Die Bundespolizisten leiteten ein Strafverfahren wegen des Gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr ein.

Der 37-jährige Lokführer des Zuges konnte seine Fahrt fortsetzen. Durch den Vorfall kam es im Betriebsablauf der Bahn zu keinen Zugverspätungen.

Die Bundespolizei weist in diesem Zusammenhang nochmals ausdrücklich auf die Gefahren in und an den Bahnanlagen hin.

Leichtsinniges Verhalten - insbesondere unter Alkoholeinfluss- im Bahnbereich kann zu schweren Unfällen führen. Bahnanlagen und Eisenbahngleise dürfen nur an den dafür vorgesehenen Stellen - unter Beachtung einer besonderen Sorgfaltspflicht - betreten oder überquert werden. Der Aufenthalt im Gleisbereich ist verboten und lebensgefährlich!

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Bad Bentheim
Pressesprecher
Ralf Löning
Mobil: 0152-09054933
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Quelle: news aktuell / dpa