Landkreis Sigmaringen (ots) - Sigmaringen
Reichlich Beute machten unbekannte Betrüger bei einer 90-jährigen Frau in Sigmaringen. Bereits am 19.05.16 rief eine weibliche Person bei der Geschädigten an und gab sich als Nichte aus, welche sich aktuell in einer finanziellen Notlage befände. Im weiteren Verlauf nahm neben der angeblichen Nichte auch noch ein vermeintlicher Rechtsanwalt telefonisch mit der Rentnerin Kontakt auf und bestärkte sie darin, das Geld für die Abwendung der vorgespiegelten Notlage bereitzustellen. Die gutgläubige Geschädigte beschaffte einen fünfstelligen Bargeldbetrag, welcher später durch eine weibliche Person bei ihr abgeholt wurde. Weiterhin fielen den Betrügern noch Sparbücher in die Hände. Nachdem die 90-jährige Dame nach der Geldübergabe nichts mehr von ihrer angeblichen Nichte hörte, kamen bei ihr Zweifel auf und sie wandte sich am 21.05.16 an die Polizei. Hier wurde sie darüber aufgeklärt, dass sie offensichtlich dreisten Betrügern aufgesessen war. Die Polizei weist in diesem Zusammenhang auf die aktuell weit verbreitete Betrugsmasche unter dem Begriff "Enkeltrick" hin, bei der wie geschildert angebliche Verwandte mit den späteren Opfern telefonisch Kontakt aufnehmen und zur Abwendung einer Notsituation um die Bereitstellung größerer Bargeldsummen bitten, welche später durch Kuriere abgeholt werden. Sollten Sie daher entsprechende Anrufe erhalten, wird dringend geraten, sich umgehend und in jedem Fall vor einer Geldübergabe an die nächste Polizeidienststelle zu wenden.
Nur durch einen gezielten Schuss aus dem Gewehr eines Jägers konnte die unplanmäßige Flucht eines fünf Monate alten Galloway-Rindes am Samstagmittag gegen 14:30 Uhr auf dem Brenzkoferberg in Sigmaringen beendet werden. Das Jungtier hatte zuvor die Umzäunung seines Geheges niedergerissen und war ausgebrochen. Durch die für das Rind unbekannte Situation geriet es zusehends mehr in Panik und wurde zunehmend aggressiver und unberechenbarer. Um weitere Fluchtversuche in Richtung Stadt und somit erhebliche Gefährdungen von Unbeteiligten zu verhindern, blieb in Absprache zwischen dem Tierhalter und der hinzu gerufenen Polizei letztendlich keine andere Alternative als der waidgerechte Abschuss durch einen hinzu gerufenen Jäger.
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