Borken (ots) - (fr) Am Sonntag kontrollierten Polizeibeamte gegen 15.35 Uhr auf der Neumühlenallee einen 19-jährigen Autofahrer aus Borken. Da Hinweise auf Drogenkonsum durch des 19-Jährigen vorlagen, untersagten die Beamten die Weiterfahrt und leiteten ein Bußgeldverfahren ein. Ein Arzt entnahm dem 19-Jährigen eine Blutprobe. Für die Verkehrsordnungswidrigkeit (Fahren unter Drogeneinfluss) ist ein Bußgeld in einer Höhe von mindestens 500 Euro vorgesehen, zudem zwei Punkte in der "Verkehrssünderdatei" und ein einmonatiges Fahrverbot. Im Wiederholungsfall erhöht sich das Fahrverbot auf drei Monate und das Bußgeld im ersten Wiederholungsfall auf 1.000 Euro und anschließend auf 1.500 Euro.
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