Gelsenkirchen (ots) - Über den für die Beteiligung an dem Sprengstoffanschlag auf den Sikh-Tempel in Essen tatverdächtigen Yussuf T. gab es bereits in 2015 einen Kontakt und Austausch mit der Schulleitung der Realschule in Gelsenkirchen-Hassel. Im Januar 2016 gab der Schulleiter dem Staatsschutz der Polizei Gelsenkirchen richtigerweise einen Hinweis darauf, dass Yussuf T. angeblich auf dem Schulhof Mitschülern ein Video von der Detonation eines vermeintlichen Polenböllers gezeigt habe. Diese Information wurde aufgenommen und bewertet. Aus heutiger Sicht war unsere Reaktion nicht konsequent genug. Es wurden Verhaltensregeln mit der Schulleitung vereinbart, jedoch ohne polizeiinterne Maßnahmen in Absprache mit der Justiz gegen Yussuf T. einzuleiten. Diese Entscheidung schien zum damaligen Zeitpunkt vertretbar, ist jedoch im Rückblick falsch gewesen. Die Vorgänge werden innerhalb des PP Gelsenkirchen aufgearbeitet.
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