POL-GE: Hauptverhandlungshaft nach Trunkenheitsfahrt und Straßenverkehrsgefährdung

29.05.2016 – 08:25

Gelsenkirchen (ots) - Samstag, 28.05.2016, 02:35 Uhr:

Ein 45-jähriger Mann befuhr das Gelände einer Tankstelle am Junkerweg. Dabei touchierte er beinahe ein stehendes Taxi und übersah zudem eine an dem Taxi stehende Polizeibeamtin, an der er mit einem Seitenabstand von nur wenigen Zentimetern vorbeifuhr. Im Rahmen der anschließenden polizeilichen Überprüfung wurde festgestellt, dass der Mann seinen Pkw deutlich alkoholisiert führte. Da er keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat und eine Sicherheitsleistung in Höhe von 1.200 Euro nicht erbringen konnte, beantragte die Staatsanwaltschaft Hauptverhandlungshaft. Der zuständige Richter entsprach diesem Antrag, sodass der 45-jährige bis zur Gerichtsverhandlung in wenigen Tagen in Haft verbleibt.

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