BPOLI KLT: Unbelehrbare gefährden sich selbst und den Bahnverkehr

03.06.2016 – 13:22

Reichenbach/Netzschkau/Klingenthal (ots) - Die Göltzschtalbrücke als Wahrzeichen des Vogtlandes ist zweifellos ein Touristenmagnet und deshalb auch beliebtes Fotomotiv. Ebenso reizvoll ist es verständlicherweise, vom 78 Meter hohen Bauwerk die Aussicht zu genießen oder von dort fotografieren zu wollen. Aus guten Gründen ist das Betreten der gesamten Anlage jedoch verboten. Die größte Ziegelsteinbrücke der Welt ist Teil der sogenannten Sachsen-Franken-Magistrale, einer zweigleisigen Bahnstrecke von Dresden und Leipzig nach Hof. Züge verkehren hier mit einer Regelgeschwindigkeit von 160 km/h. Im Bereich der Bahnanlagen ist die Bundespolizei zuständig, die regelmäßig und wiederkehrend vor Gefahren in diesem Bereich warnt sowie auf das Verbot, Bahnanlagen zu betreten, hinweist. Einzelne Unbelehrbare lassen sich hiervon jedoch nicht beeindrucken und meinen, mit den Risiken umgehen zu können. So werden seit einiger Zeit im sozialen Medium "Facebook" Fotos verbreitet, die Aufnahmen zeigen, bei denen sich Personen auf der Göltzschtalbrücke und auf den Gleisanlagen selbst abgelichtet haben, des Weiteren Aufnahmen, die auf der Anlage entstanden sind. Zudem wird in den dazu verbreiteten Texten eingeladen, an geführten Touren auf dem Bauwerk teilzunehmen. Die Initiatoren sind der Bundespolizei bekannt. Es handelt sich dabei um zwei Frauen aus dem Vogtland im Alter von 31 und 21 Jahren. Diese wurden am 27. Mai 2016 dazu persönlich kontaktiert und auf mögliche persönliche sowie straf- und zivilrechtliche Folgen ihres Verhaltens hingewiesen. Dies hielt sie jedoch nicht davon ab, noch am gleichen Tag erneut zu versuchen, auf die Anlage zu gelangen, was durch die Bundespolizei mittels Platzverweis verhindert werden konnte. Alle weiteren Präventivmaßnahmen der Bundespolizei fanden keine Beachtung und wurden ignoriert. Deshalb wird die Bundespolizeiinspektion Klingenthal ihre bereits verstärkten Anstrengungen beibehalten, die darauf zielen, Gefahren für Personen - aber auch den reibungslosen Bahnverkehr - abzuwenden. Sie warnt davor, sich an den illegalen Aktionen zu beteiligen. In erster Linie, weil sich Menschen im Gleisbereich immer in akuter Lebensgefahr befinden, auch wenn sie meinen zu wissen, wann Züge verkehren. Unfälle im Bahnbereich - die meist tödlich enden - beweisen leider immer wieder das Gegenteil. Darüber hinaus führen Hinweise von Bahnmitarbeitern oder anderen Zeugen über Personen im Gleisbereich stets dazu, dass zunächst Streckensperrungen veranlasst werden. Das zieht Verspätungen und damit verbundene Unannehmlichkeiten für andere Reisende nach sich, für die Verursacher gegenüber Eisenbahnverkehrsunternehmen zivilrechtlich haftbar gemacht werden können. Ebenso können Kosten für derartig leichtfertig verursachte Polizeieinsätze den Betroffenen auferlegt werden.

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Eckhard Fiedler
Bundespolizeiinspektion Klingenthal
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