POL-SU: Autokorso und Siegesfeiern: Kein rechtfreier Raum!

09.06.2016 – 11:00

Siegburg (ots) - Bei einer Fußballeuropameisterschaft geht es nicht nur auf dem Spielfeld, sondern oft auch bei den Fans sehr emotional zu. Nicht selten überträgt sich die Freude nach einem gewonnen Spiel vom Wohnzimmer auf die Straße. Bei den Siegesfeiern auf der Straße oder den spontanen Autokorsos kommt es leider immer wieder zu Eigen- und Fremdgefährdungen, die in der Folge zu Unfällen mit Verletzten führten.

Daher weißt die Polizei auf folgendes hin:

   -	Auch bei spontanen Siegesfeiern oder Autokorsos gilt die  Straßenverkehrsordnung. -	Bleiben sie als Fußgänger am sicheren  Fahrbahnrand und behindern oder gefährden sie nicht den  Fahrzeugverkehr. -	Auch für die Fahrzeugführer gilt dieser Grundsatz: keine Gefährdung oder Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer. -	Die  Gurtpflicht gilt auch im Autokorso - für alle Insassen im Pkw! -	  Während der Fahrt ist das Hinauslehnen des Körpers aus den  Seitenfenstern bzw. den Schiebedächern ebenso wenig erlaubt wie das  Sitzen in Kofferräumen, auf Fahrzeugdächern oder Motorhauben. -	Das  Anbringen von Fahnen oder Schals am Fahrzeug darf die Sicht des  Fahrers nicht beeinträchtigen. Auch dürfen diese Gegenstände während  der Fahrt nicht herabfallen können. -	Achten Sie beim Autokorso auch  den Sicherheitsabstand zum Vorausfahrenden. -	Die jeweiligen  Fahrinnen und Fahrer tragen die Verantwortung für das Verhalten ihrer Insassen. -	Ein besonderes polizeiliches Augenmerk liegt auf  alkoholisierte oder unter Drogeneinfluss stehende Fahrer. 

Die Polizei wird bei den Siegesfeiern das nötige "Fingerspitzengefühl" walten lassen, die Verkehrsregeln dürfen aber nicht außer Acht gelassen werden. Gegenseitige Rücksichtnahme ist gefordert! Bei Straftaten, Gefährdungen oder Verkehrsverstößen gibt es keinen Ermessensspielraum, die Polizei wird in diesen Fällen konsequent einschreiten.(Ri)

Rückfragen bitte an:

Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg-Kreis
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