PD Dresden – Polizeieinsatz anlässlich Bilderberg-Konferenz

Inhalt Polizeieinsatz anlässlich Bilderberg-Konferenz Medieninformation: 332/2016
Verantwortlich: Thomas Geithner
Stand: 08.06.2016, 22:30 Uhr

Zeit:       08.06.2016 bis 12.06.2016
Ort:        Dresden

Der Einsatz der Dresdner Polizei anlässlich der Bilderberg-Konferenz hat heute Mittag begonnen. Bislang gab es keine nennenswerten Vorkommnisse im Zusammenhang mit dem internationalen Treffen.

Versammlungen im Zusammenhang mit der Bilderbergkonferenz waren heute keine angezeigt.

Gegen 18.45 Uhr erblickten Einsatzkräfte eine Drohne über dem Kulturpalst. Die Beamten stellten daraufhin die Identität des 29-jährigen Steuerers fest. Der Dresdner muss sich wegen einer Ordnungswidrigkeit verantworten.

Ein 44-jähriger Dresdner muss sich zudem wegen Beleidigung verantworten. Er hatte auf dem Postplatz ein Plakat mit beleidigendem Inhalt auf einen Bauzaun gehangen.

Die Laufsportveranstaltung „REWE Team Challange“ fand ohne Beeinträchtigungen statt. Auch die Polizeidirektion Dresden war mit drei Teams am Start.

Einsatz in Laubegast

Für den Zeitraum 19.00 Uhr bis 21.00 Uhr war in Laubegast ein Aufzug unter dem Motto „Laubegaster Wellenlänge“ angezeigt. Da im Tagesverlauf für einen Gegenprotest zu dem genannten Aufzug mobilisiert wurde, verlegte die Dresdner Polizei ab 17.00 Uhr Einsatzkräfte des Polizeieinsatzes anlässlich der Bilderberg-Konferenz nach Laubegast.

Ab 18.00 Uhr trafen die ersten Gegendemonstranten am Kronstädter Platz ein. Ihre Zahl stieg in der Folge auf ca. 80 an. Gegen 18.40 Uhr zeigte die Gruppe vor Ort eine Versammlung an, die ohne Vorkommnisse bis 20.20 Uhr andauerte.

Der Aufzug unter dem Motto „Laubegaster Wellenlänge“ (ca. 70 Teilnehmer) verlief ebenfalls störungsfrei und wurde gegen 20.15 Uhr beendet

Einen 30-Jährigen nahmen Einsatzkräfte in Gewahrsam. Er hatte Gegendemonstranten provoziert, woraufhin Polizeibeamte ihm einen Platzverweis aussprachen. Diesen befolgte er jedoch nicht, in der Folge schlug er auch noch einen Polizeibeamten. Der 30-Jährige muss sich wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte verantworten.  (tg)


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