Koblenz-Trier-Bexbach (ots) - Die Bundespolizeidirektion Koblenz hat aus Anlass der Fußball-EM 2016 in Frankreich verstärkte Fahndungsmaßnahmen in den Grenzräumen zu Belgien, Luxemburg und Frankreich durchgeführt. Zur Umsetzung dieser Maßnahmen wurden die Bundespolizeiinspektionen Trier und Bexbach von der mobilen Kontroll- und Überwachungseinheit (MKÜ) der Bundespolizeidirektion Koblenz und von Kräften der Bundesbereitschaftspolizei Duderstadt unterstützt.
Bei den Fahndungsmaßnahmen wurden in der Nacht zum Sonntag in der Nähe von Trier 18 gewaltbereite Fußballfans festgestellt und an der Ausreise über Luxemburg nach Frankreich gehindert. Selbst sechs Stunden vor Spielbeginn wurden drei weitere gewaltbereite Fußballanhänger gestellt und mit Ausreiseuntersagungen belegt. Bereits am Samstag wurden acht Personen festgestellt, die Rauschgift, Pfefferspray und Pyrotechnik mitführten. Diese Gegenstände wurden sichergestellt. Die Personen durften weiterreisen.
Der rheinland-pfälzische Innenminister Roger Lewentz und Joachim Moritz, Präsident der Bundespolizeidirektion Koblenz, informierten sich am Sonntagmittag vor Ort in Trier über die Fahndungsmaßnahmen der Bundespolizei. Beide lobten den Einsatz und den Fahndungserfolg.
"Mit diesen Fahndungserfolgen konnte die Bundespolizei verhindern, dass gewaltbereite Fußballfans nach Frankreich reisen. Die umfangreichen Einsatzmaßnahmen waren wirksam und ein wertvoller Beitrag zur Verhinderung von möglichen Krawallen vor dem Fußballspiel der deutschen Nationalmannschaft in Lille", sagte Präsident Joachim Moritz.
Die Bundespolizei führt auch in den nächsten Tagen und Wochen weitere Fahndungsmaßnahmen durch und sucht dabei nach gewaltbereiten Fußballfans. Die Maßnahmen finden flexibel zu verschiedenen Zeiten und an verschiedenen Orten statt. Dabei werden die Anstoßzeiten und Spielorte der Fußballbegegnungen berücksichtigt.
Ziel der Fahndungsmaßnahmen ist das Erkennen von gewaltbereiten Fußballfans. Gegen diese kommen Ausreiseuntersagungen in Betracht, wenn die innere oder äußere Sicherheit oder sonstige erheblichen Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährdet sind. Rechtsgrundlage für die Ausreiseuntersagung gegen deutsche Staatsangehörige ist das Passgesetz.
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