BAB 30 / Gildehaus (ots) - Freitagnacht hat die Bundespolizei auf der BAB 30 ein Auto gestoppt, dessen 43-jähriger Fahrer keinen Führerschein besaß und der Beifahrer per Haftbefehl gesucht wurde.
Der 43-Jährige war auf der Autobahn mit dem Wagen eines Freundes aus den Niederlanden nach Deutschland eingereist.
Gegen 02:10 Uhr wurde das Auto an der Anschlussstelle Gildehaus angehalten und im Rahmen der grenzpolizeilichen Überwachung kontrolliert.
Einen Führerschein konnte der Fahrer den Bundespolizisten nicht aushändigen. Stattdessen gab er offen zu, dass er derzeit nicht im Besitz einer erforderlichen Fahrerlaubnis ist.
Die Überprüfung der Personalien Beifahrers ergab zudem, dass der Mann gegen seine Bewährungsauflagen verstoßen hat. Jetzt wurde er mit einem Sicherungshaftbefehl des Amtsgerichts Nordhorn gesucht.
Der 44-Jährige war im März letzten Jahres wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer Haftstrafe von neun Monaten verurteilt worden.
Da er gegen seine Bewährungsauflagen verstoßen hatte, wurde die Strafaussetzung widerrufen. Weil der Aufenthaltsort des 44-Jährigen nicht ermittelt werden konnte, wurde er zur Festnahme ausgeschrieben.
Nach der Vorführung bei einem Richter wurde der Mann in die nächste Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Dort muss er nun die Freiheitsstrafe verbüßen.
Gegen den 43-jährigen Autofahrer hat die Bundespolizei ein Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.
Offenbar hatte der Fahrzeughalter seinen Bekannten ans Steuer gelassen, obwohl er wusste, dass dieser nicht die erforderliche Fahrerlaubnis besitzt. Gegen ihn wurde darum ein Ermittlungsverfahren wegen Zulassen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Bad Bentheim
Pressesprecher
Ralf Löning
Mobil: 0152-09054933
E-Mail: bpoli.badbentheim.presse@polizei.bund.de
www.bundespolizei.de