BPOLD PIR: „Bundespolizei packt Reisenden die Koffer“ – am 17. Juni 2016 an den mitteldeutschen Flughäfen

15.06.2016 – 10:00

Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen (ots) - Pünktlich zur schönsten Zeit des Jahres informiert die Bundespolizei die Reisenden vor ihrem "Abflug ins Warme", was Sie bei der Urlaubsvorbereitung beachten sollten.

In diesem Zusammenhang werden wir an den internationalen Flughäfen Mitteldeutschlands über die Mitnahme von Gegenständen bei einer Flugreise informieren - was darf überhaupt an Bord des Fliegers und was nicht? - sowie über die Möglichkeiten, aber auch Grenzen der Bundespolizei, falls der Ausweis vergessen wurde oder abgelaufen ist.

Die Bundespolizei lädt auch Sie als Medienvertreter recht herzlich ein, den Ausführungen und nützlichen Tipps unserer Expertenteams, am 17. Juni 2016 von 11:00 bis 12:30 Uhr, an den Flughäfen

Leipzig (Zentraler Check-in)

Dresden (Bürgerfenster Abflugebene, rechts neben der Fluggastkontrolle)

Erfurt (Zentrale Luftgastkontrolle)

zu folgen. Damit möchten wir auch Ihren Zuschauern, Lesern und Hörer die Möglichkeit geben, vor Reiseantritt an alle notwendigen Schritte zu denken.

Wir bitten um Anmeldung bis 16. Juni 14:00 Uhr unter

bpoli.leipzig.oea@polizei.bund.de für Leipzig

bpoli.dresden.oea@polizei.bund.de für Dresden

bpoli.erfurt.oea@polizei.bund.de für Erfurt

Um Ihnen einen ersten Überblick über die Inhalte der Veranstaltung geben zu können, informieren wir hier vorab über die wichtigsten Vorschriften und Regularien:

Mitnahme von Gegenständen:

   -	Mitnahme von Flüssigkeiten ist weiterhin nicht gestattet und  speziell geregelt 
   -	alle  (L)iquids, (A)erosols, (G)els müssen in einem  verschließbaren 1-Liter durchsichtigen Plastikbeutel untergebracht  und separat vorgelegt werden 
   -	dabei dürfen die Einzelbehältnisse ein Fassungsvermögen von 100  ml (unabhängig wieviel LAG sich in der Tube, Flacon etc. befindet)  nicht überschreiten 
   -	Ausnahmen bei der Mitnahme von Flüssigkeiten sind: Babynahrung,  Babygetränke für den Zeitraum der Reise (das Kleinkind muss  mitreisen), Arzneimittel und diätetische Lebensmittel 
   -	Messer und andere spitze Werkzeuge mit einer Klingen- oder  Scherenlänge von größer als 6 cm sind verboten 
   -	Geräte und Gegenstände, die bei einer gezielten Anwendung  Gefahren hervorrufen können (angespitzte Wanderstöcke, große  Fotostative) dürfen nicht in der Kabine mitgeführt werden 
   -	Gasfeuerzeuge dürfen nicht in das Großgepäck, dafür darf pro  Person ein Feuerzeug im Handgepäck mitgeführt werden. (Zippo  Feuerzeuge nur ohne Watte). 

Ausweis- bzw Passpflicht:

   -	Kontrollieren Sie mindestens 4-6  Wochen vor Reisebeginn Ihre  Dokumente 
   -	Reicht die Zeit nicht mehr für die Ausstellung eines  Personalausweises oder Reisepasses, besteht zu den  Regelöffnungszeiten in den Meldestellen dennoch die Möglichkeit, sich ein vorläufiges oder Express Dokument ausstellen zu lassen 
   -	sind alle anderen Mittel ausgeschöpft, kann die Bundespolizei  bei Vorliegen aller Voraussetzungen einen "Reiseausweis als  Passersatz" (RAP) ausstellen 
   -	diese werden nicht durch jedes Land anerkannt (z.B. Türkei) 

Großeltern, die Ihre Enkel oder Eltern die Freunde der Kinder mit in den Urlaub nehmen, wird geraten, die Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten vor Urlaubsantritt einholen und diese mitzuführen. Reisen nicht beide Eltern mit dem Kind, hat sich die Grenzbehörde zu vergewissern, dass beide der Reise zustimmen. Eine schriftliche Vollmacht ist nicht zwingend erforderlich. Im Einzelfall kann eine Befragung der Begleitperson und des Kindes ausreichen.

Wertvolle Hinweise und Informationen werden wir auch unter unserem Twitter Kanal @bpol_pir und dort unter dem #Ob8 verbreiten.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Pirna
Bernd Förster
Telefon: 0 35 01 - 7 95 70 22
E-Mail: presse.pirna@polizei.bund.de
Twitter: @bpol_pir
www.bundespolizei.de