Schwerin (ots) - Zur ersten interdisziplinären Tagung zwischen Polizei und Justiz zum Opferschutz kommen morgen an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege in Güstrow Führungskräfte der Landespolizei, Polizeibeamtinnen und -beamte, die Kontakt oder Umgang mit Opfern haben, Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte und Akteure des Opferberatungs- und -hilfenetzes zusammen. Diese Veranstaltung soll den Auftakt für eine künftig jährlich stattfindende interdisziplinäre Fachtagung zum Opferschutz bilden. Rund 100 Teilnehmer haben sich zur morgigen Veranstaltung angemeldet.
Die Tagung befasst sich mit rechtlichen Grundlagen des Opferschutzes wie insbesondere dem 3. Opferrechtsreformgesetz (3. ORRG) vom 21. Dezember 2015, mit dem Schutzstandards für Opfer von Straftaten erhöht wurden. Daneben geht es auch um den einfühlsamen Umgang mit Geschädigten. In diesem Zusammenhang werden die Trauma- und Opferambulanzen in Mecklenburg-Vorpommern vorgestellt. Nicht zuletzt soll durch den fachlichen Austausch der an einem Strafverfahren beteiligten Stellen eine noch engere Verzahnung erreicht werden.
"Jede Straftat bedeutet für das Opfer und seine Angehörigen einen Eingriff in persönliche Lebensumstände, dies gilt nicht nur im Bereich schwerer und schwerster Kriminalität, sondern auch zum Beispiel in Fällen des Wohnungseinbruchdiebstals", sagte Innenminister Lorenz Caffier mit Blick auf die morgige Fachtagung. "Die Stellung des Opfers in Ermittlungs- und Strafverfahren ist in der Vergangenheit durch zahlreiche gesetzliche Änderungen verbessert worden. Denn so sehr die Aufmerksamkeit bei der Strafverfolgung den Tätern gilt, muss sie ebenso auch den Opfern gehören. Nur wenn Opfer ihre Rechte und die für sie eingerichteten Hilfsangebote - spezialisierte wie z.B. für Frauen in Krisensituationen und allgemein ausgerichtete Stellen wie die der Opferhilfe M-V und des WEISSEN RING e.V. - kennen, werden sie sie nutzen können."
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