Bad Hersfeld (ots) - BAD HERSFELD. Gegen zwei Männer aus Bad Hersfeld (30 und 31) wird wegen Fischwilderei ermittelt. Einer Funkstreife fielen am Samstagnachmittag (11.06.), gegen 15.45 Uhr, in der Fuldaaue, Bereich Mündung der Haune in die Fulda, zwei Angler auf. Beide konnten bei einer Überprüfung keinen Angelschein vorweisen. Die Beamten stellten die Angelutensilien sicher und leiteten ein Strafverfahren ein.
Der Paragraf 293 Strafgesetzbuch sagt folgendes: Wer unter Verletzung fremden Fischereirechts oder Fischereiausübungsrechts fischt oder eine Sache, die dem Fischereirecht unterliegt, sich oder einem Dritten zueignet, beschädigt oder zerstört wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
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