POL-TUT: Pressemitteilung für den Landkreis Rottweil vom 15.06.2016

15.06.2016 – 16:47

Landkreis Rottweil (ots) - (Oberndorf am Neckar) Unfall auf der Autobahn - Autofahrer wird leicht verletzt -- (Rottweil) Holztransporter um 29 Prozent überladen - Fahrer des Transporters beleidigt Polizeibeamte

(Oberndorf am Neckar) Unfall auf der Autobahn - Autofahrer wird leicht verletzt

Ein leicht verletzter Autofahrer und Sachschaden von circa 15.000 Euro sind die Bilanz eines Verkehrsunfalls, der sich am Mittwochmorgen, gegen 7.20 Uhr, auf der Autobahn A81, zwischen den Anschlussstellen Oberndorf und Rottweil, ereignet hat. Eine 40-jährige Fahrerin eines Ford Mustang war vom Beschleunigungsstreifen der Anschlussstelle Oberndorf auf die Autobahn in Richtung Singen aufgefahren und ins Schleudern geraten. Offensichtlich war das Heck des Mustangs ausgebrochen. Der Mustang schleuderte auf den linken Fahrstreifen und kollidierte mit einem in Richtung Singen fahrenden VW Passat. Der 26-jährige Fahrer des Passats zog sich bei dem Zusammenstoß leichte Verletzungen zu. Der Mustang war nicht mehr fahrbereit und musste abgeschleppt werden.

(Rottweil) Holztransporter um 29 Prozent überladen - Fahrer des Transporters beleidigt Polizeibeamte

Beamte der Verkehrsüberwachungsgruppe Villingen haben am Dienstagnachmittag, gegen 17.30 Uhr, im Bereich der Bundesstraße 27, auf einem Parkplatz zwischen Rottweil-Neukirch und Schömberg, eine Kontrolle des Schwerlastverkehrs durchgeführt und dabei einen Holztransporter aus dem Verkehr gezogen. Da der Holztransporter nach erster Beurteilung überladen war, wurde durch die Verkehrspolizisten das Wiegen des Transporters angeordnet. Tatsächlich war der Transporter um 11600 Kilogramm beziehungsweise um 29 Prozent überladen. Der 60-jährige Fahrer des Holztransporters musste einen Teil des transportierten Holzstämme ab- beziehungsweise umladen. Während den Amtshandlungen zeigte sich der 60-Jährige uneinsichtig und brachte dies mehrfach durch Beschimpfungen und Beleidigungen gegenüber den Ordnungshütern zum Ausdruck. Der Beschuldigte muss jetzt nicht nur mit einer Anzeige wegen des Verkehrsverstoßes rechnen, sondern auch mit einer Anzeige wegen Beleidigung.

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