Zulässigen Tiefgang überschritten – Passagierschiff muss warten

Zulässigen Tiefgang überschritten – Passagierschiff muss warten BAMBERG. Am Mittwochnachmittag beanstandete die Wasserschutzpolizei Bamberg schon das zweite Passagierschiff in dieser Woche, weil auch hier die zulässige Eintauchtiefe des Rumpfes überschritten war.
Während der Bootsstreife fiel den Beamten auf, dass die aufgemalten Tiefgangsanzeiger an den Seitenwänden eines 110 m langen Fahrgastkabinenschiffes aus den Niederlanden, besetzt mit 150 Passagieren, nicht mehr zu sehen waren. Die Überprüfung an Bord ergab, dass die Sicherheitsmarken um knapp 30 Zentimeter überschritten waren. Der Grund war die Bequemlichkeit des Kapitäns und der Besatzungsmitglieder, die Geländer an Oberdeck für die Brückendurchfahrten und Einfahrten in die Schleusen des Main-Donau-Kanals umzulegen. Die Folge war ein dreistündiges Weiterfahrverbot vor der Schleuse Bamberg, bis das Ballastwasser entsprechend abgepumpt war. Außerdem erwartet den Kapitän ein Bußgeldverfahren.