POL-BN: Gemeinsame Pressemitteilung: Weitere Festnahme im Fall des getöteten Niklas P. – Richter erließ Haftbefehl gegen 21-jährigen wegen gemeinschaftlichen Totschlags

21.06.2016 – 15:06

Bonn (ots) - Auf Antrag von Staatsanwalt Geßler wurde am 20.06.2016 durch den Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Bonn ein weiterer Haftbefehl erlassen. Am späten Nachmittag wurde ein 21-jähriger deutscher Staatsangehöriger von Beamten der Bonner Mordkommission festgenommen. Bei dem Beschuldigten soll es sich um den der beiden noch gesuchten Tatbeteiligten handeln, der am Tattag nach Zeugenaussagen mit einer weißen Hose und einem weißen Pullover bekleidet gewesen sein soll. In den weiteren Vernehmungen hatte sich herauskristallisiert, dass diese Person nicht nur die Begleitung von Niklas P. körperlich attackierte, sondern auch Anstalten getroffen haben soll, auf Niklas P. körperlich einzuwirken, als dieser bereits reglos am Boden lag. Daher geht die Staatsanwaltschaft derzeit von einer gemeinschaftlichen Tatbegehung aus, so dass sich der nunmehr Festgenommene die Handlungen des "Haupttäters" zurechnen lassen muss. Auf die Spur des Beschuldigten kamen die Ermittler durch Zeugen, die angaben, einige Minuten nach der Tat in Tatortnähe auf eine Männergruppe getroffen zu sein. Aus Verhalten und Äußerungen der Gruppenmitglieder ist der Schluss gezogen worden, dass diese den Angriff auf Niklas P. jedenfalls beobachtet haben. Einer aus der Gruppe war der nunmehr festgenommene 21-jährige. In seiner zeugen¬schaft-lichen Vernehmung verweigerte er jegliche Angaben. Daraus ergab sich der Verdacht, dass er das Geschehen nicht "nur" beobachtet hatte, sondern an diesem beteiligt war. Der Beschuldigte weist aus Sicht der Ermittlungsbehörden eine frappierende Ähnlichkeit mit der Person auf, die am 17.05.2016 als der möglicher Täter mit weißer Kleidung kurzfristig festgenommen worden war. Zudem wurde er nunmehr von 2 Personen bei Wahllichtbildvorlagen mit sehr hoher Sicherheit als die Person mit der weißen Kleidung wiedererkannt. Der Beschuldigte macht von seinem strafprozessualen Schweigerecht Gebrauch. Nähere Angaben zu dem 21-jährigen und zu den weiteren Mitgliedern der Gruppe um diesen werden aus ermittlungstaktischen Gründen nicht gemacht. Auch zum Ermittlungsstand bezüglich des am 17.05.2016 festgenommenen 20-jährigen werden aufgrund des derzeit laufenden gerichtlichen Haftprüfungsverfahrens keine weiteren Details bekannt gegeben. Dies gilt auch für Presseveröffentlichungen, die auf "Informationen" beruhen, die nicht von den Ermittlungsbehörden bekannt gegeben wurden.

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