Haftbefehl wegen 35 Euro – 45-Jähriger leistet bei Verhaftung Widerstand – ein Polizeibeamter leicht verletzt

Haftbefehl wegen 35 Euro - 45-Jähriger leistet bei Verhaftung Widerstand - ein Polizeibeamter leicht verletzt BAD BOCKLET OT ROTH, LKR. BAD KISSINGEN. Gegen die Vollstreckung eines Erzwingungshaftbefehls hat sich am Dienstagmorgen ein 45-Jähriger aus dem Landkreis Bad Kissingen erheblich zur Wehr gesetzt. Den eingesetzten Polizeibeamten gelang es den Mann zu fesseln, wobei ein Beamter leicht verletzt wurde und anschließend zur Dienststelle der PI Bad Kissingen zu bringen. Nach Zahlung der 35 Euro konnte der 45-Jährige wieder auf freien Fuß gesetzt werden.
Die standhafte Weigerung ein Bußgeld über 35 Euro zu bezahlen, führte dazu, dass das zuständige Amtsgericht einen Erzwingungshaftbefehl gegen den 45-Jährigen erließ. Zuvor hatte er mehrfach zu erkennen gegeben, dass für ihn die Bundesrepublik Deutschland nicht existent ist und völker- und verfassungsrechtlich illegal sei. Bei der Vollstreckung des Haftbefehls leistete der 45-Jährige nicht unerheblichen Widerstand und verletzte einen Beamten leicht. Nach der Fesselung brachten die Beamten den Landkreisbewohner zur Polizeiinspektion Bad Kissingen. Eine weitere Freiheitsentziehung konnte durch die Zahlung der erforderlichen 35 Euro vermieden werden.

Zusätzlich zu dem Bußgeldverfahren erwartet den 45-Jährigen nun eine Strafanzeige wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung. Die weiteren Ermittlungen führt die Polizeiinspektion Bad Kissingen.
Erzwingungshaftbefehl:
Weigert sich ein Betroffener auch nach rechtskräftiger und vollstreckbarer Entscheidung des Gerichts, die im Bußgeldbescheid genannte Summe zu bezahlen, so kann das Gericht auf Antrag der Vollstreckungsbehörde unter den Voraussetzungen des § 96 I OWiG durch Beschluss die Erzwingungshaft anordnen.
Die Erzwingungshaft ist ein sog. Beugemittel, welches ausschließlich die Bezahlung der Geldbuße zum Ziel hat.