POL-HEF: Missbrauch von Notrufnummer der Polizei in Bad Hersfeld: 24-jähriger soll 25-mal die 110 angerufen haben

22.06.2016 – 16:19

Bad Hersfeld (ots) - BAD HERSFELD. Ein Ermittlungsverfahren wegen Missbrauch von Notrufen gemäß Paragraf 145 Strafprozessordnung hat die Polizei gegen einen 24-jährigen Bad Hersfelder eingeleitet. Der Mann steht im Verdacht am Mittwochmorgen (22.06.), zwischen 03.00 Uhr und 06.00 Uhr, sage und schreibe 25-mal den Notruf 110 angewählt zu haben und dabei angegeben auf die Polizei zu warten. Bei den Anrufen war auch nur auch nur ansatzweise ein Notfall vorhanden. Auch auf Nachfragen wollte seinen eigentlichen Aufenthaltsort nicht nennen.

Der Paragraf 145, Absatz 1, Strafgesetzbuch besagt: Wer absichtlich oder wissentlich Notrufe oder Notzeichen missbraucht oder vortäuscht, dass wegen eines Unglücksfalles oder wegen gemeiner Gefahr oder Not die Hilfe anderer erforderlich sei, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Bei eingehenden Notrufen bei der Polizei wird für die Polizei immer die mobile Telefonnummer des Anrufers sichtbar. Dies ist insbesondere wichtig wenn die bei Notfällen die Telefonverbindung abreißt oder gestört ist. In solchen begründeten Fällen können über die Handynummer auch z.B. in Vermisstenfällen Personen geortet oder Unfallstellen gefunden werden. Dies dient ausdrücklich zur Rettung von Menschenleben! Daher sollten die Notrufnummern 110 und 112 nicht für "dumme Anrufe" bei der Polizei oder Rettungsleitstelle genutzt werden!

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Polizeipräsidium Osthessen
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Manfred Knoch
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