POL-HL: HL-Stadt / Autocorso mit Verkehrsbehinderungen und Ruhestörungen – die Nacht war dann doch nicht so ruhig für die Lübecker Polizei

22.06.2016 – 11:03

Lübeck (ots) - Während des gestrigen EM Spieles der Nationalmannschaften Nordirland -Deutschland konnte die Polizei eine friedliche und entspannte Stimmung unter den Besuchern verzeichnen. In der sogenannten Nachspielphase kam es zu keinen Verkehrsstörungen durch abwandernde Fans. Die Polizei schätzte die Zuschauerzahl in den beiden Public Viewing-Bereichen in Lübeck auf insgesamt 2300

Im weiteren Verlauf des Abends besiegte die türkische Nationalmannschaft die Mannschaft Tschechiens. Ab 23:00 Uhr beschwerten sich die ersten Bürger aus der Lübecker Innenstadt massiv über die Ruhestörungen, die von einem Autocorso am Koberg ausgingen. Vor Ort konnten Polizisten Personen in ca. 25-30 Pkw feststellen, die augenscheinlich den Sieg der türkischen Mannschaft mit lauten Hubkonzerten und Gesängen feierten. Der Verkehr kam schließlich völlig zum Erliegen, auch Stadtwerkebusse konnten nicht mehr weiterfahren. Im weiteren Verlauf mussten bis zu 14 Streifenwagen zusammengezogen werden, um weitere Verkehrsbehinderungen und Gefährdungssituationen zu beseitigen oder einzudämmen. Um weitere Zuwanderungen auszuschließen, wurden zunächst Teile der Innenstadt für den Fahrzeugverkehr abgesperrt; zum Teil wurden Platzverweise ausgesprochen. Bis gegen 23:30 Uhr verließen dann die Corsoteilnehmer den Koberg und versuchten dann noch ihre "Feierfahrt" um die Innenstadt herum weiter fortzuführen. Auch hier mussten Polizeibeamte Kreuzungen und Straßenzüge sperren, um Gefährdungen und weitere unkontrollierte Fahrten mit hoher Geschwindigkeit zu unterbinden. Danach verlagerte sich der Corso noch kurzfristig um den Bereich Holstentor bis zum Lindenplatz. Gegen 00:15 Uhr löste sich der Autocorso auf. Die "Sternfahrt des ÖPNV" um 00:30 Uhr konnte anschließend problemlos erfolgen. Zeitweise mussten alle in Lübeck zur Verfügung stehenden Funkstreifenwagen und dazu ein Wagen des Polizei-Autobahnbahn- und Bezirksrevier Scharbeutz eingesetzt werden. Die Corsoteilnehmer reagierten zwar in der Regel auf polizeiliche Ansprachen, allerdings nutzten sie auch jede Chance, um ihre Handlungen fortzuführen bzw. versuchten mit der Polizei "Katz und Maus" zu spielen. Zum Teil wurden auch Anhaltesignale ignoriert bzw. missachtet.

Die Lübecker Polizei äußert sich unmissverständlich zu:

1. Autocorso/ Menschenmenge Nach erfolgreichen Spielen der deutschen und weiteren Nationalmannschaften wollen viele Fußballfans ihre Freude lautstark ausdrücken und sammeln sich zum Feiern im öffentlichen Verkehrsraum, auf öffentlichen Plätzen oder bilden Autokorsos. Da Autokorsos und Freudentreffen meistens spontan und am Abend entstehen, ist die Polizei zuständig und trifft die dafür notwendigen Maßnahmen. Dabei achtet die Polizei darauf, dass die Beeinträchtigung anderer Menschen auf ein zumutbares Maß minimiert und rechtsfreie Räume nicht geduldet werden. Ein konsequentes Einschreiten der eingesetzten Polizeibeamten ist dann notwendig, wenn Gefahren für Leib oder Leben von Personen oder für bedeutende Sachwerte drohen.

Die Polizei freut sich mit den Fußballfans über die guten und erfolgreichen Spiele der deutschen und der anderen Nationalmannschaften. Allerdings werden die Polizistinnen und Polizisten dort regulierend eingreifen, wo es notwendig ist. Daher unser Appell an die Fans: "Nehmen Sie Rücksicht auf Dritte und gefährden Sie sich nicht selbst oder Andere, insbesondere während eines Autokorsos oder wenn Sie im öffentlichen Raum in einer Menschenmenge feiern. Die Polizei schreitet konsequent ein, wenn Sie auf Fahrzeugdächern und Motorhauben sitzen oder auf Fußgänger zufahren."

2. Hinweis auf das Führen und Zünden pyrotechnischer Gegenstände Das konsequente Einschreiten der Einsatzkräfte gilt auch beim Zünden von sogenannten "Polenböllern" und Sylvesterfeuerwerk innerhalb oder in der Nähe einer Menschenmenge. Insbesondere, wenn eine Gefährdung für die Gesundheit von Menschen durch das Zünden dieser Knallkörper vorliegt. Das Zünden in Menschenmengen und der damit verbundene laute Knall können zu erheblichen Verletzungen wie Verbrennungen, Beschädigung des Trommelfells oder zu Knalltrauma führen. Das Zünden eines pyrotechnischen Gegenstandes innerhalb einer Menschenmenge ist ein Straftatbestand und kann mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden. Aber auch der Besitz und das Mitführen pyrotechnischer Gegenstände ist bereits eine Straftat und wird dem entsprechend verfolgt und geahndet. Neben dem Verletzungsrisiko besteht innerhalb großer Menschenmengen und in geschlossenen Räumen die Gefahr, dass unklare oder unübersichtliche Situationen entstehen und die Besucher unterschiedlich und zum Teil ängstlich reagieren könnten. Am Ende bleiben negative Erinnerungen an ein Fest, dass eigentlich von gemeinschaftlicher Begeisterung und Freude gekennzeichnet sein soll. Die Polizei appelliert: "Verzichten Sie deshalb auf "Böller, Knaller und Bengalos" bei öffentlichen Veranstaltungen, denn sie sind kein Ausdruck von Begeisterung, sondern Sprengstoffe mit hohem Gefahrenpotential, für Sie und andere Besucher."

Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Lübeck
Pressestelle
Stefan Muhtz
Telefon: 0451-131-2015
Fax: 0451-131-2019
E-Mail: pressestelle.luebeck.pd@polizei.landsh.de
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