Ulm (ots) - Der VW parkte in der Zeit zwischen 11 Uhr und 13.30 Uhr am Fahrbahnrand. Vom Verursacherfahrzeug ist nichts bekannt.
Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt
Wer nach einem Unfall einfach weiterfährt, begeht eine Straftat, auch wenn der Schaden auf den ersten Blick gering erscheint. Ein Zettel mit der eigenen Anschrift oder eine Visitenkarte, die hinter den Scheibenwischer des Unfallgegners geklemmt werden, reichen nicht aus. Wer Unfallflucht vermeiden will, muss warten, bis der Fahrer des anderen Autos kommt. Am besten informiert man die Polizei.
Geldstrafen, Punkte, Fahrerlaubnisentzug und in besonders schweren Fällen können sogar Haftstrafen die Folgen von Unfallflucht sein.
Erschwerend kommen versicherungsrechtliche Konsequenzen hinzu.
Uwe Krause, Pressestelle, Telefon: 0731 188 1111, E-Mail: ulm.pp.stab.oe@polizei.bwl.de
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