Stand: 29.06.2016, 15:50 Uhr
Verfahren zum angeblichen Überfall im Städtischen Klinikum Görlitz abgeschlossen
Zu den bisherigen Medieninformationen vom 1. und 9. Januar 2015 und 28. Mai 2015
Die Staatsanwaltschaft Görlitz hat das Ermittlungsverfahren gegen eine Mitarbeiterin des Städtischen Klinikums Görlitz, die am 1. Januar 2015 behauptet hatte, beim Betreten ihres Büros in einem Verwaltungsgebäude des Krankenhauses einen Einbrecher überrascht zu haben und von diesem unvermittelt mit einem Messer in den Bauch gestochen worden zu sein, eingestellt.
Nachdem die damals 39-Jährige eingeräumt hatte, sich die Verletzung selbst beigebracht zu haben, weil sie sich in einem psychischen Ausnahmezustand befunden habe, wurde gegen sie wegen des Verdachts des Vortäuschens einer Straftat ermittelt und ein forensisch-psychiatrisches Gutachten zur Frage der tatzeitbezogenen Schuldfähigkeit in Auftrag gegeben. Das Sachverständigengutachten hat ergeben, dass die Beschuldigte zur Tatzeit schuldunfähig war.
Da nur schuldhaftes Handeln bestraft werden kann, war das Ermittlungsverfahren einzustellen.
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