Siegburg (ots) - Bei einer Fußballeuropameisterschaft geht es nicht nur auf dem Spielfeld, sondern oft auch bei den Fans sehr emotional zu. Nicht selten überträgt sich die Freude nach einem gewonnen Spiel vom Fernseher auf die Straße. Bei den Siegesfeiern auf der Straße oder den spontanen Autokorsos kommt es leider immer wieder zu Eigen- und Fremdgefährdungen, die in der Folge zu Unfällen mit Verletzten führten. Beim letzten EM-Spiel der türkischen Mannschaft fuhr ein Autocorso sogar durch die Siegburger Fußgängerzone. Um dies künftig zu verhindern, haben die Siegburger Stadtverwaltung und die Polizei sich darauf verständigt, künftig die Zufahrtsmöglichkeiten zur Fußgängerzone nach relevanten Spielen mit Gittern abzusperren.
Darüber hinaus weist die Polizei erneut darauf hin:
- Auch bei spontanen Siegesfeiern oder Autokorsos gilt die Straßenverkehrsordnung. - Bleiben sie als Fußgänger am sicheren Fahrbahnrand und behindern oder gefährden sie nicht den Fahrzeugverkehr. - Auch für die Fahrzeugführer gilt dieser Grundsatz: keine Gefährdung oder Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer. - Die Gurtpflicht gilt auch im Autokorso - für alle Insassen im Pkw! - Während der Fahrt ist das Hinauslehnen des Körpers aus den Seitenfenstern bzw. den Schiebedächern ebenso wenig erlaubt wie das Sitzen in Kofferräumen, auf Fahrzeugdächern oder Motorhauben. - Das Anbringen von Fahnen oder Schals am Fahrzeug darf die Sicht des Fahrers nicht beeinträchtigen. Auch dürfen diese Gegenstände während der Fahrt nicht herabfallen können. - Achten Sie beim Autokorso auch den Sicherheitsabstand zum Vorausfahrenden. - Die jeweiligen Fahrinnen und Fahrer tragen die Verantwortung für das Verhalten ihrer Insassen. - Ein besonderes polizeiliches Augenmerk liegt auf alkoholisierte oder unter Drogeneinfluss stehende Fahrer.
Die Polizei wird bei den Siegesfeiern das nötige "Fingerspitzengefühl" walten lassen. Gegenseitige Rücksichtnahme ist trotz aller Euphorie gefordert! Bei Straftaten, Gefährdungen oder gravierenden Verkehrsverstößen gibt es keinen Ermessensspielraum, die Polizei wird in diesen Fällen Anzeige erstatten. Insbesondere dann, wenn Feuerwehr oder Rettungsdienste durch Autokorsos behindert werden, werden die Beamtinnen und Beamten konsequent einschreiten.
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