Unerlaubter Drohnenflug hat ein Nachspiel
COBURG. Vermutlich teuer zu stehen kommen wird einem 67-jährigen Mann aus dem südbayerischen Raum ein nicht genehmigter Drohnenflug am Mittwochabend über dem Coburger Vestungsberg.
Zum einen flog der 67-Jährige unzulässigerweise im Bereich der Einflugschneise des Coburger Verkehrslandeplatzes und zum anderen überflog er auch noch den Balkon einer 47-jährigen Coburgerin, die nur leicht bekleidet auf selbigem saß und sich durch den Drohnenflug belästigt fühlte. Da naheliegend war, dass der 67-Jährige beim Drohnenflug samt Kamera auch die Coburgerin aufnahm, wird nun eine Anzeige wegen der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen an die Staatsanwaltschaft Coburg und eine Anzeige nach dem Luftverkehrsgesetz an das Luftamt Nordbayern geschickt.
Ein nichtgewerblicher Drohnenflug samt Kamera ist zwar grundsätzlich durch jedermann zulässig. Allerdings ist dabei zum einen zu beachten, dass die Privatsphäre von anderen Personen gewahrt wird, und zum anderen darf das Flugobjekt, wie in diesem Fall, nicht in Sperrbereichen von Flughäfen und Flugplätzen betrieben werden. Dies war im Einflugbereich des Coburger Verkehrslandeplatzes allerdings der Fall. Als Privatmann sollte man sich vor dem Erwerb eines solchen Flugobjekts erst einmal ausführlich rechtlich informieren, da trotz einer generellen Aufstiegserlaubnis für Privatleute eine Vielzahl von Einschränkungen (Flughöhe, Verbotszonen…) zu beachten sind und Verstöße gegen die gesetzlichen Vorschriften unter Umständen gravierende strafrechtliche und auch zivilrechtliche Folgen haben können.