Verantwortlich: Herr Oliver Wurdak
Stand: 08.07.2016, 13:45 Uhr
Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung – Was kann ich vorbeugend tun und wo können Opfer Hilfe finden?
Zwickau – (ow) Am Donnerstag hat der Deutsche Bundestag eine Verschärfung des Sexualstrafrechts beschlossen. Die gesamtgesellschaftliche Debatte darum, welche Verhaltensweisen im zwischenmenschlichen Umgang strafbar sein sollen und wie diese sanktioniert werden, war nicht zuletzt durch die Geschehnisse in der Silvesternacht 2015 in Köln und anderen deutschen Großstädten befördert worden.
Ziel der Prävention jedoch ist es, Straftaten zu verhindern, damit Menschen gar nicht erst zu Opfern werden. Entsprechende Präventionsangebote sind mannigfaltig und werden von einer Vielzahl von Vereinen, Verbänden, Organisationen und Institutionen angeboten. Unter einschlägigen Stichworten findet man diese Angebote im Internet. Hier setzt auch die Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (www.polizei-beratung.de) an. Auf diesen Internetseiten findet man u. a. hilfreiche Tipps zur Vorbeugung von Sexualdelikten. Auch die Polizei Sachsen gibt auf ihren Internetseiten zur polizeilichen Prävention (www.polizei.sachsen.de/de/4160.htm) nützliche Informationen und weiterführende Hinweise zu diesem Thema.
Insbesondere für Frauen als potenzielle Opfer entsprechender Straftaten kann die Teilnahme an Selbstbehauptungs- und Selbstsicherheitskursen sinnvoll sein. Denn Frauen sollten sich in Übergriff- und Konfliktsituationen der eigenen Grenzen bewusst sein und diese deutlich machen. Dies kann geschehen durch Artikulation, Schreien, selbstbewusstes Auftreten, Hilfe holen oder andere Strategien. Beim Einüben dieser Verhaltensweisen helfen die eben genannten Kurse.
Sollte man schließlich Opfer einer (Sexual-) Straftat geworden sein, so bietet bspw. die Opferschutzbroschüre der Polizei Sachsen (www.polizei.sachsen.de/de/4178.htm) eine umfangreiche Hilfestellung. Hier erhält man Informationen u. a. über seine Rechte als Opfer, über den Ablauf eines Strafverfahrens sowie über die Möglichkeiten des Umgangs mit ausgewählten Straftaten (bspw. sexuelle Gewaltstraftaten). Vor allem ist ein ausführlicher Adressteil enthalten, in welchem Beratungsstellen und Opferhilfeeinrichtungen aus ganz Sachsen benannt sind. Beispielhaft seien hier die Landesarbeitsgemeinschaft Sachsen (www.gewaltfreies-zuhause.de), die Regionalen Arbeitsstellen für Bildung, Integration und Demokratie Sachsen e. V. (www.raa-sachsen.de), die Stiftung WEISSER RING (www.weisser-ring-stiftung.de) oder die Opferhilfe Sachsen e. V. (www.opferhilfe-sachsen.de) genannt, welche sämtlich auf ihren Internetseiten weitere hilfreiche Informationen geben und Ansprechpartner benennen.
Auch ist festzustellen, dass kulturkreisübergreifend weitgehend Konsens über strafbare Handlungen in Bezug auf den sexuell motivierten Umgang untereinander besteht und sich die Täter ihrer Taten daher in den meisten Fällen auch bewusst sind.
Weil in der medialen Berichterstattung in den vergangenen Monaten des Öfteren enthalten, soll im Zusammenhang mit dem subjektiv gestiegenen Schutzbedürfnis noch kurz das Thema der „Bewaffnung der Bevölkerung“ aufgegriffen werden. Hier wurden Personen aus dem Handel zitiert, die z. B. beim Absatz von Reizgasen und Gas- oder Schreckschusswaffen eine enorme Steigerung konstatieren konnten. Dazu ist zu bemerken, dass das Mitsichführen solcher Gegenstände in der Öffentlichkeit, um sie bspw. im Falle eines Angriffs zur Selbstverteidigung einzusetzen, eines sog. kleinen Waffenscheins bedarf. Fehlt dieser, so begeht man eine Straftat. Außerdem ist zu bedenken, dass diese Gegenstände durch den Angreifer entwendet und gegen den sich Verteidigenden selbst eingesetzt werden könnten oder zur Eskalation der Situation beitragen. Zudem ist für Außenstehende schlecht ersichtlich, wer Täter und wer Hilfesuchender ist. Aus diesen Gründen rät die Polizei grundsätzlich vom Einsatz derartiger Verteidigungsgegenstände ab.
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