POL-UL: (BC) Landkreis Biberach – Dubiose Anrufe – Im Landkreis Biberach erhielten dieser Tage etliche Bürger telefonische Werbeangebote. Die Polizei mahnt zur Vorsicht.

15.07.2016 – 14:01

Ulm (ots) - Die Anrufer stellten sich als Mitarbeiter eines Bauunternehmens vor. Sie boten die Durchführung von Bauarbeiten und Gartengestaltung an. Auf dem Display der Angerufenen wurde die Telefonnummer der Biberacher Stadtverwaltung angezeigt. Diese schaltete die Polizei ein. Nach derzeitigem Ermittlungsstand besteht der Verdacht von unlauteren Werbemethoden. Die von den Anrufern genannte Firma hat mit den Anrufen nichts zu tun und die angezeigte Telefonnummer wurde technisch erzeugt. Die dubiosen Anrufe gingen nicht nur im Landkreis Biberach, sondern auch in anderen Landkreisen ein.

Die Polizei mahnt zur Vorsicht

Unerlaubte Werbeanrufe sind verboten. Sie bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Angerufenen. Das schreckt aber viele zumeist unseriöse Unternehmen nicht ab. In solchen Fällen rät die Polizei sich Datum, Uhrzeit und Grund des Anrufs sowie Namen, Unternehmen und Rufnummer des Anrufers zu notieren und sich damit an die örtliche Verbraucherzentrale zu wenden.

Missbrauch der Rufnummer seriöser Unternehmen

Einige der Anrufer gehen besonders dreist vor: Um das Vertrauen von Bürgerinnen und Bürgern zu gewinnen, missbrauchen sie die Rufnummer seriöser Personen oder Organisationen. Mit Hilfe einer speziellen Telefonanlage täuschen sie eine andere Rufnummer vor, die auf dem Display des Angerufenen erscheint.

Die Masche

Ziel des Anrufs ist, einen Vertragsabschluss zu erreichen, einen Auftrag zu bekommen oder auch das Sammeln von Informationen für welche Zwecke auch immer.

Achtung: Am Telefon abgeschlossene Verträge sind gültig

Auch wenn der Angerufene lediglich der Zusendung von Informationsmaterial zugestimmt hat, kann es sein, dass er anschließend eine Auftragsbestätigung erhält. Hier gilt: Sofort handeln! Denn am Telefon geschlossene Verträge sind gültig! Allerdings können fast alle am Telefon abgeschlossenen Verbraucherverträge innerhalb einer Frist von 14 Tagen widerrufen werden, schriftlich oder durch Rücksendung der gelieferten Sache, eine Begründung ist nicht nötig. Es genügt der rechtzeitige Versand des Schreibens per Brief, Fax oder E-Mail, der aber nachgewiesen werden muss.

Tipps Ihrer Polizei

Lassen Sie sich nicht auf lästige Werbeanrufe ein. Legen Sie einfach den Hörer auf! Erhalten Sie unerlaubte Werbeanrufe, notieren Sie sich Datum, Uhrzeit und Grund des Anrufs sowie Namen, Unternehmen und Rufnummer des Anrufers. Weden Sie sich mit diesen Informationen an Ihre örtliche Verbraucherzentrale.

Uwe Krause, Pressestelle, Telefon: 0731 188 1111, E-Mail: ulm.pp.stab.oe@polizei.bwl.de

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